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ORTSGESCHEHEN

Bebauungsplan für Gewerbegebiet rückwirkend erneut gebilligt

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ost ist rückwirkend erneut gebilligt worden. Nachdem durch eine Normenkontrollklage von Anliegern aus dem Gewerbegebiet eine früheres Leitplanverfahren für nichtig erklärt wurde, hat der Planungsausschuss des Gemeinderates nun in einem sogenannten Planerhaltungsverfahren den Bebauungsplan nachträglich wieder in Kraft gesetzt. Annuliert worden war vom Verwaltungsgericht die 1998 vorgenommene zweite Änderung des Bebauungsplanes. Einstimmig hat der Ausschuss nun beschlossen, dass 'der Begründung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Eching-Ost und ihrer rückwirkenden Inkraftsetzung zum 6. Mai 1998 zugestimmt' werde. Mit der seinerzeitigen Verfahrensabwägung zu den Einwendungen bestehe 'auch aus heutiger Sicht Einverständnis und ihr wird erneut zugestimmt'. Damit ist die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nummer drei erneut als Satzung beschlossen. Bürgermeister Josef Riemensberger hat angekündigt, die rechtlich difizile Materie noch umfassend öffentlich zu erläutern.

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