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ORTSGESCHEHEN

Vier Häuser statt einem?

Auf der Parzelle eines Einfamilienhauses an der Hufeisenstraße sollen vier neue Häuser entstehen. Eingereicht wurden dazu alternative Bauvorschläge zur quantitativ optimalen Nutzung des 1100 Quadratmeter großen Grundstücks: drei Einfamilienhäuser oder zwei Doppelhäuser mit vier Wohneinheiten oder ein Dreispänner plus Einfamilienhaus. Im Rathaus liegt für das Viertel zwar ein Bebauungsplan mit den Festlegungen zur Nachverdichtung aus dem Jahre 1998 in der Schublade, der ist aber wegen Lärmschutzproblemen nicht rechtskräftig. In dieser Konzeption wäre dem fraglichen Grundstück ein maßvoller Ausbau des bestehenden Baurechts zugestanden gewesen. Unter Ausklammerung des Bebauungsplanfragments wären vier Häuser im Umfeld von Einfamilienhäusern ohnehin kaum genehmigungsfähig.
Im Bauausschuss des Gemeinderates stellte sich Andreas Spenger dennoch voll hinter die Bauanträge. Die massive Bebauung sei „wirtschaftlich richtig“, argumentierte er. Der Gemeinde müsse daran gelegen sein, erschwinglichen Wohnraum zu ermöglichen, etwa für junge Familien. „So viel Grünfläche kann sich keiner leisten“, sagte er zur Alternative einer maßvolleren Bebauung. Ansonsten wollte dieser geplanten Baudichte freilich niemand im Ausschuss nähertreten. Die Überschreitung der allgemeinen Richtlinien wäre so eklatant, dass Folgefälle bfürchtet wurden. Im konkreten Fall würde die extreme Nachverdichtung außerdem Erschließungsprobleme bedingen, die dann zu Lasten der Nachbarn gingen.
Hans Hanrieder fand gleichwohl, dass „einfach ablehnen zu hart wäre“. So empfahl er, den damaligen Bebauungsplan nochmal zu modifizieren. Auch Dieter Migge votierte für eine Überarbeitung der seinerzeitigen Vorstellungen. „Bebauungspläne haben einfach eine immer kürzere Halbwertzeit“, sagte er. Edmund Conen konterte Spengers Argument, dass eine maßvolle Überarbeitung des gesamten Gebietes „mehr Wohnraum schafft als eine Ausnahme im Einzelfall“.
Bürgermeister Josef Riemensberger deutete an, dass ein „üppiges Doppelhaus“ durchaus genehmigungsfähig sein könne, auch wenn selbst das noch die im Bebauungsplanentwurf gemachten Vorgaben überschreite. Mit einer derartigen Planung würde man jedenfalls „kein Problem haben, sehr weit zu kommen“, signalisierte er, dazu brauche es gar keine Überarbeitung der Planung. Mit elf zu eins Stimmen wurden die Voranfragen abgelehnt. . „Ein Doppelhaus mit dieser Freifläche wäre für junge Familien nicht erschwinglich“, begründete Spenger seine Ablehnung, „das würde eher ein Altersruhesitz“. Würde man den Bebauungsplan überarbeiten, „müßte er so aussehen, wie diese Anträge sind.“

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