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ORTSGESCHEHEN

Verfahrenserleichterung oder Verfahrenstrick?

Heftige Bedenken haben die "Bürger für Eching" und die Nachbarstadt Unterschleißheim gegen die geplante formelle Auspaltung des Bauleitplans, der auch den Hollerner See umfasst. Die BfE haben die Planungsabsicht des Rathauses als "rechtswidrig" kritisiert. Einmütig vertrat der Planungsausschuss des Gemeinderates freilich die Lesart, eine rein formale Aufsplittung als Planungserleichterung vorzunehmen, die keinerlei inhaltliche Vorgaben treffe.
Vielfältige inhaltliche Bedenken haben BfE, Unterschleißheim oder auch der Bund Naturschutz im Verfahren eingebracht, die das Rathaus freilich durch die Bank nicht interessieren. Dort wird darauf gepocht, dass Gegenstand des Verfahrens einzig die Abtrennung eines Leitplans ür den Hollerner See vom bisherigen Groß-Leitplan für das gesamte Mallertshofer Holz sei. Inhaltlich bleibe ohne sachliche Debatte alles unverändert, wie es zuletzt 1992 im Groß-Plan fixiert worden war. Davon ausgehend sollen dann die im anstehenden Plangutachten erarbeiteten Zukunftspläne für den See in den neuen Klein-Plan eingebaut werden.
Die BfE wähnen dahinter Verfahrenstricks. Unter anderem enthält der 92er Groß-Plan eine von den BfE wie von Unterschleißheim ungeliebte Straße entlang des Südwestufers mit Anbindung an die Bundesstraße B13. Der Planungsausschuss argumentierte aber mit 12:1 Stimmen gegen die BfE, ohne die Absplittung wäre die Straße genauso Planungsbestand im Groß-Plan, wie sie es nun im Klein-Plan ist. Einzige Veränderung sei daher die erleichterte Bearbeitung des kleineren Plans, und die sei gewollt.
Die rechtlichen Bedenken der BfE wurden ebenso zurückgewiesen. Diese hatten gerügt, dass das gewählte sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren unzulässig sei, der Groß-Plan von 1992 überhaupt nicht rechtskräftig sei und der gemeindliche Flächennutzungsplan als übergeordnetes Planungsinstrument den Plänen widerspreche. Der Ausschuss sieht hingegen das Verfahren korrekt, den 92er Plan rechtskräftig und mit dem Flächennutzungsplan konform.

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