. .

MARKTPLATZ

Vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr

Die Läden und Geschäfte sollen künftig viermal im Jahr auch sonntags öffnen dürfen. Einstimmig hat der Hauptausschuss des Gemeinderates die Aufstellung einer entsprechenden Verordnung eingeleitet. Ausdrücklich soll darin aber festgeschrieben werden, dass diese Verkaufssonntage nur in Verbindung mit Aktivitäten örtlicher Vereine oder Gewerbeverbände im Ortszentrum stattfinden können. An den Sonntagen werden aber auch die Großmärkte im Gewerbegebiet öffnen können. Konkret vorgesehen sind verkaufsoffene Sonntage am ersten Sonntag im April zur Echinger Frühjahrsschau, am dritten Sonntag im Juni zum Marktsonntag der Echinger Fachbetriebe, am zweiten Sonntag im September zum Kartoffelfest der Fachbetriebe und am letzten Sonntag im November zu einer Adventveranstaltung, weil im Dezember verkausoffene Sonntage nicht zulässig sind. Im Ausschuss wurden Terminüberschneidungen mit hergebrachten Veranstaltungsterminen moniert, etwa dem Pfarrfest St.Andreas im Juni oder dem Basar 'Brot für die Welt' am ersten Adventssonntag, der häufig auf den letzten Sonntag im November falle. Angeregt wurden Abstimmungen mit den Ausrichtern, um Konkurrenzveranstaltungen auszuschließen.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching