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ORTSGESCHEHEN

Erneut Klage gegen Kreisumlage

Wie im Haushaltsjahr 2004 hat der Gemeinderat auch heuer Widerspruch gegen den Umlagebescheid des Landkreises eingelegt. Die Maßnahme ist Bestandteil eines umfangreichen Widerspruchs- und Prozessverfahrens, in dem die Umlagenfinanzierung der kommunalen Ebenen neu geregelt werden soll. Der Landkreis klagt gegen die an den Bezirk zu leistende Umlage, weswegen in Konsequenz alle Gemeinden des Kreises gegen ihre Abgabe an den Kreis klagen, in denen die Bezirksumlage quasi enthalten ist.

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