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ORTSGESCHEHEN

Glücksspiel im Pils-Pub

Während es um die geplante Spielhalle im Ortskern an der Bahnhofstraße einen Rechtsstreit an mehreren Fronten gibt, hatte der Betreiber einer Spielothek im Gewerbegebiet Ost dies seinerzeit einfacher gelöst: er hatte einfach nicht gefragt. Das Rathaus hat ein Auge zugedrückt und den Fehler nachträglich korrigiert. Nach 16 Jahren sei nicht mehr zu entscheiden, ob der fehlende Antrag seinerzeit mutwillig unterblieben sei oder ob der Betreiber sich mit seinen Behördenstempeln ausreichend ausgestattet gefühlt habe.
Der Betrieb an der Freisinger Straße im Gewerbegebiet war 2001 als Pils-Pub genehmigt worden. Parallel dazu besorgte sich der Betreiber allerdings die Lizenz als Glücksspielbetrieb. Bei der wird das Rathaus nicht gefragt.
Allerdings wäre zur Nutzung eines Pils-Pubs als Spielhalle auch ein baurechtlicher Umnutzungsantrag notwendig gewesen, der wiederum schon durch den Gemeinderat gegangen wäre. Angesichts der Distanz des Echinger Rathauses zu derartigen Einrichtungen wäre das Ende mindestens offen gewesen.
So aber führte der Betreiber sein lizensiertes Glücksspiel in einem als Pils-Pub genehmigten Lokal. 16 Jahre hat das mindestens in den Behörden niemand gestört. Im Zuge der Debatte um die Pläne an der Bahnhofstraße entstand behördenintern nun die Frage, mit welcher Argumentation die Spielothek an der Freisinger Straße genehmigt worden war - und so fiel auf, dass sie gar nicht genehmigt ist.
Auf Betreiben des Landratsamtes hat der Betreiber nun einen nachträglichen Nutzungsantrag als Spielothek eingereicht. Die Gemeindeverwaltung hat den wortlos durchgewunken.

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