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ORTSGESCHEHEN

Ortskern für Spielhallen tabu

Um künftig Spielhallen im Ortskern klar verbieten zu können, legt das Rathaus nun einen großflächigen Bebauungsplan über die Ortsmitte. Einziger Inhalt ist der "weitgehende Ausschluss von Vergnügungsstätten". Momentan ist ein Rechtsstreit anhängig, weil an die Bahnhofstraße eine Spielothek ziehen will, was das Landratsamt aufgrund geltenden Baurechts gegen den Willen der Gemeinde genehmigen will.
Mit dem neuen Bebauungsplan soll die Frage künftig baurechtlich eindeutig festgelegt sein. Als Ortskern, in dem Spielhallen nicht erlaubt sind, definiert der Umgriff des Leitplanes Nummer 76 die gesamte Umtere Hauptstraße und ihr Umfeld bis zur Waagstraße, die Bahnhofstraße bis zur Abzweigung der Ostpreußenstraße und die Danziger Straße bis zur Schule und dem Pfarrzentrum. Inbegriffen ist auch das Ladenzentrum "Alter Wirt", das einen eigenen Bebauungsplan hat. Die Ensembles entlang der Oberen Hauptstraße um Hotel Höckmayr, Freisinger Bank und die Boradinghausanlagen haben in ihren jeweiligen Leitplänen bereits die einschlägigen Ausschlussbestimmungen.
Sylvia Jung ("Bürger für Eching") monierte im Planungsausschuss des Gemeinderats, warum der Inhalt der Planung auf das Vergnügungsstättenreglement beschränkt werde. Eine tatsächliche Überplanung des Ortskerns täte der Ortsentwicklung gut, argumentierte sie. Wenn jetzt schon mal ein Leitplan für das Zentrum angepackt werde, dann sollten darin doch auch planerische Ziele der Gemeinde für ihre Ortsmitte diskutiert und aufgestellt werden.
Bislang wird der gesamte Umgriff des Bürgerplatzes mit weiten Teilen entlang der Bahnhof- und der Unteren Hauptstraße immer mit Einzelfallentscheidungen gestaltet. Die "Bürger für Eching" fordern spätestens seit der Debatte um die Situierung des Rathauses eine grundlegende Bauleitplanung. Bürgermeister Sebastian Thaler ging auf die Anregung nicht ein. Vordringlich sei nur der Ausschluss der Spielotheken.
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)

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