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ORTSGESCHEHEN

Keine Steinmauern um die Gärten

Dass die Hausbesitzer im Wohngebiet westlich der Frühlingsstraße ihre Grundstücke regelrecht einmauern, will das Rathaus nicht einreissen lassen. Zwei von Anwohnern beantragte massive Gabionenwände wurden vom Bauausschuss des Gemeinderats zurechtgestutzt.
Um dem Wohngebiet einen offenen und durchlässigen Charakter zu bewahren, sind Zäune dort nur maximal mit einem Meter Höhe zulässig und auch nur als Zäune und nicht als Mauern. An der Pater-Rupert-Mayer hat ein Anlieger als Abschirmung zum dortigen Anger schon lange ohne Genehmigung eine Sichtschutzwand aus Holz aufgestellt und die nun durch eine fünf Meter lange und bis zu 1,80 Meter hohe Gabionenwand ersetzt.
An der Graf-von-Stauffenberg-Straße beantragte ein Anwohner, seine 14 Meter lange Hecke entlang des vorbeiführenden Gehwegs durch eine massive Gabionenwand mit 1,80 Meter Höhe zu ersetzen. Während Oliver Schlenker und Christoph Gürtner befanden, "den Eigentümern bisserl mehr freie Hand zu lassen", empfand die Mehrheit im Ausschuss die Tendenz zur Einmauerung als nicht akzeptabel.
Die Abschirmung zum Anger könne man tolerieren, sagte Sylvia Jung, selbst wohnhaft in dem Viertel, aber eine 14 Meter lange Steinwand entlang eines öffentlichen Weges widerspreche "allem, was der Bebauungsplan wollte", sagte sie, "das ist ja fast schon eine Festung".
Dem Anger-Anlieger wollte das Gemeindebauamt die goldene Brücke bauen, die Wand als Terrassentrennwand aufzufassen, die in maximal drei Metern Länge zulässig ist. Das wurde freilich als kontraproduktives Signal aufgefasst. "Das heisst, wer ordentlich um Genehmigung fragt, wird abgelehnt, und wer einfach baut, kriegts nachträglich erlaubt", wunderte sich Leon Eckert.
Entschieden wurde schließlich, beiden Eigentümern eine massive Wand mit maximal drei Metern als Terrassentrennwand zu genehmigen. Die fünf Meter lange bestehende Wand muss daher zurückgebaut werden.

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