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ORTSGESCHEHEN

Garage an Grundstücksgrenze strittig

Nicht nur Schönheit liegt im Auge des Betrachters - auch vermeintliche Fakten differieren erheblich nach Art der Betrachtungsweise. An der Siedlerstraße soll eine Garage direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Bis zu drei Metern Höhe ist dieser Neubau genehmigungsfrei, exakt so hoch sollte die Garage werden. Allerdings liegt das angrenzende Nachbargrundstück 80 Zentimeter tiefer - und somit hätte für den Nachbarn die Garagenwand eine reale Höhe von 3,80 Meter. Dagegen hat der Nachbar protestiert. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat einstimmig entschieden, das Lansratsamt als Genehmigungsbehörde aufzufordern, 'die Situation der Grenzgarage besonders zu prüfen, um die berechtigten nachbarlichen Belange zu schützen'. Klaus Walter wies im Ausschuss zudem darauf hin, ob die Garage am äußersten Ende einer schmalen Grundstückszufahrt überhaupt noch als Garage nutzbar sei oder als Lagerschuppen zweckentfremdet würde. Mindestens müsse eine zweckdienliche Nutzung der Garage 'ganz üble Rangiererei' verursachen, sagte er, 'vielleicht ginge es mit einem Smart...'

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