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ORTSGESCHEHEN

Leinenpflicht für Kampfhunde wird wieder geprüft

Nach der Attacke eines freilaufenden Hundes auf zwei kleine Kinder wird das Rathaus wieder eine Hundehaltungsverordnung vorbereiten, die Leinenzwang für per Rasse so definierte Kampfhunde vorsieht. Mit einer spontanen Unterschriftenaktion nach dem Unfall haben über 750 Echinger einen Leinenzwang gefordert.
Allerdings ist noch nicht garantiert, dass die Gemeinde diese Anordnung auch erlassen kann. Bis 2016 war in Eching diese generelle Hundehaltungsverordnung einschlägig. Freilich war die nach neuesten Rechtsauslegungen zuletzt rechtlich nicht mehr wasserdicht - und das ist jetzt auch der Haken, ob eine Neuerlass überhaupt möglich ist.
Denn wenn eine Gemeinde Kampfhunden eine Anleinpflicht auferlegt, muss sie als Kompensation öffentliche Flächen in vertretbarer Ortsnähe ausweisen, auf denen auch diese Hunde frei laufen können. Und da hatte im Gemeinderat noch keiner eine Idee, wo das denn sein könnte.
Nur deswegen sei die Verordnung schon 2016 nicht mehr verlängert worden, hieß es aus der Gemeindeverwaltung, keineswegs habe es sich damals um ein Versäumnis gehandelt. Michaela Holzer, selbst Hundehalterin, wies im Gemeinderat auch darauf hin, dass "die Verordnung davor 20 Jahre existiert hat und da haben sich auch sehr viele nicht dran gehalten".
Die Gemeindeverwaltung hat in mehreren Stellungnahmen seit dem dramatischen Vorfall darauf hingewiesen, dass auch diese Verordnung auch kein Allheilmittel darstelle. Abgesehen davon, dass auch eine Leinenpflicht unterlaufen werden kann, seien die Anordnungsmöglichkeiten der Kommune rechtlich auf Hunde über 50 Zentimeter Schulterhöhe beschränkt.
Der Rottweiler, der die beiden spielenden Kleinkinder angefallen hatte, war auch schon durch ein rechtliches Raster gefallen: mit 18 Monaten Alter wäre bei seiner Rasse laut Landesrecht zu entscheiden gewesen, ob für ihn individuelle Leinenpflicht gelten muss, und zum Tag der Attacke war er 17 Monate. Das Rathaus hatte bereits das Formblatt versendet, mit dem die Halter zur Vorlage entsprechender Gutachten aufgefordert wurden.
Seit 2010 führt das Rathaus eine "Beißstatistik". Demnach werden von den rund 450 amtlich registrierten Hunden jährlich ein bis zwei Vorfälle aktenkundig. Über Einzelfallanordnungen hat die Gemeindeverwaltung auch ohne Verordnung jederzeit die Möglichkeit, jeden Hund mit Anleinpflicht oder auch Maukorb zu sanktionieren, unabhängig von Rasse, Alter oder Schulterhöhe. Einziges Manko: Damit das Amt tätig werden kann, muss eine Meldung vorliegen, sprich: es muss erst was passiert sein.
Bürgermeister Sebastian Thaler versicherte, man habe über diesen Weg "potentiell gefährliche Hunde immer unter Beobachtung". Auf die Unterschriftenpetition hin soll nun gleichwohl versucht werden, die Verordnung rechtssicher wieder zu installieren, entschied der Gemeinderat einstimmig.
Für die SPD regte Anette Martin zudem an, über steuerliche Anreize Hundehalter zu motivieren, eine Hundeschule zu besuchen. Auch das soll geprüft werden. Stefanie Malenke schlug als flankierende Maßnahme vor, die Angebote von Hundeschulen auszuweiten, an Schulen und Kindergärten auch Kinder zu sensibilisieren.

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