. .

ORTSGESCHEHEN

Ex-Bürgermeister verklagt den Freistaat

Wegen Wuchermieten für Flüchtlinge hat Ex-Bürgermeister Joachim Enßlin den Freistaat Bayern verklagt. Ausgehend von Fällen in der Asylbewerberunterkunft in Dietersheim hat Enßlin eine sogenannte Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht, ein Rechtsmittel, das nicht direkt Betroffenen möglich ist.
Anerkannte Asylberechtigte, die Arbeitserlaubnis haben, aber keine Wohnung finden, werden in den Flüchtlingsunterkünften weiter geduldet, müssen dafür aber Miete bezahlen. In Dietersheim wurden einem Asylberechtigten nun rückwirkend 4000 Euro abverlangt.
Berechnet wurden dabei nach Enßlins Angaben pro Monat 278 Euro Miete zuzüglich 33 Euro für Energiekosten - für eine Wohnung mit 35 Quadratmetern, die er sich mit vier anderen Flüchtlingen teilt. "Rechnet man noch Gemeinschaftsflächen dazu, hat er vielleicht acht Quadratmeter persönlichen Anteil und dafür ist der Preis einfach nicht fair", moniert Enßlin. Der vom Staat erhobene Mietpreis sei "das Doppelte, fast das Dreifache der selbst hier üblichen Werte", betont Enßlin, "da tut man den Leuten Unrecht, wenn man sie so abkassiert".
Wenn das Verfassungsgericht der Klage entspricht, wird der Freistat Bayern verurteilt, die Gebühren neu festzusetzen. In der Klageschrift wird argumentiert, die erhobenen Gebühren entsprächen weder den Kosten, die das Land Bayern für die Unterbringung hat, noch dem Vorteil, den ein Asylberechtigter daraus zieht, dass er acht Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung hat. "Und wenn es weder dem Aufwand noch dem Nutzen angemessen ist, dann ist es willkürlich", folgert Enßlin, "und dann verstößt es gegen die Bayerische Verfassung".

WetterOnline
Das Wetter für
Eching