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ORTSGESCHEHEN

Gemeinde muss erneut vors Bundesverwaltungsgericht

Im Streit um die Bauleitpläne für das Gewerbegebiet Ost hat Eching nun erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, um dort gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vorzugehen. Das höchste Bayerische Gericht hatte in schriftlichem Verfahren die Änderungen drei und vier des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Ost für unwirksam erklärt, und dagegen keine Berufung zugelassen. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Leipzig will Eching nun doch eine Revision erreichen.
Die zweite Änderung dieses Bebauungsplanes ist bereits höchstrichterlich für unwirksam erklärt worden (Historie dazu hier). Daraufhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Änderungen drei und vier kassiert, mit der einzigen Begründung, dass sie auf Änderung zwei aufbauten und damit nicht korrekt sein könnten. Zur rückwirkenden Korrektur des beanstandeten Bebauungsplanes hatte Eching aber mittlerweile ein neues Gesetz azfgegriffen, das eben die nachträgliche Ausbesserung gestattet. Zur Darstellung dieses Vorgehens habe man dem Gericht 'zwei halbe Bücher' verfasst, schilderte Gemeindeanwalt Siebeck im Planungsausschuss des Gemeinderates, und darin die rückwirkende Behebung der Mängel 'geradezu händeringend' dargestellt. Das Gericht habe aber dieses auf neuer Rechtslage fußende Vorgehend regelrecht ignoriert und nicht mal eine mündliche Verhandlung angesetzt. Siebeck interpretierte diese Handlungsweise drastisch: 'Die mögen halt nicht. Punkt.'
Gegen diese völlige Ausklammerung der Echinger Korrekturbemühungen erwartet die Gemeinde bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens nun eine gute Handhabe. Damit habe sich das Gericht 'ausdrücklich' gegen die fundiertesten bislang veröffentlichten Rechtsmeinungen zu der neuen Gesetzeslage gestellt, urteilte Siebeck. Unter anderem habe beispielsweise ein amtierender Richter an dem jetzt von der Gemeinde angerufenen Bundesverwaltungsgericht in Publikationen eine dem bayerischen Gericht völlig konträre Meinung vertreten.
Gegen die einhellig im Ausschuss akzeptierte Nichtzulassungsbeschwere votierte einzig Andreas Spenger. Er sehe die weiteren Erfolgsaussichten des Rechtsstreits 'sehr skeptisch', sagte er und forderte daher, auf andere Art 'Abhilfe für die beanstandeten Mängel zu schaffen'. Bürgermeister Josef Riemensberger konterte, ihn würden mal Alternativen zum Vorgehen der Gemeinde interessieren. 'Weder die Kläger gegen die Bebauungspläne noch deren Rechtsvertreter noch die urteilenden Gerichte von München über Leipzig bis Karlsruhe haben bisher anklingen lassen, was die Gemeinde 1998 anders hätte machen können', schimpfte er. Simon Wankner nannte Spengers Ansichten 'in keinster Weise verständlich'. Der Weg der Gemeinde sei seit 1998 in allen Verfahrensschritten einstimmig festgelegt worden, es sei 'ein Weg, den wir voll vertreten können'. Wenn Spenger fordere, 'auf halbem Weg unser Recht aufzugeben', sei das nicht nachvollziehbar. (Die Debatte endete im demonstrativen Auszug Spengers aus der Sitzung, Bericht dazu hier)
Anwalt Siebeck wies darauf hin, dass in dem Rechtsstreit 'nicht der Kampf um die reine Rechtslehre' ausgefochten werde, er Vermute hinter den Einsprüchen ausschließlich wirtschaftliche Interessen: 'Es geht denen nur darum, dass der Autobahnanschluss von der Gemeinde alleine bezahlt wird.' Zu den vom Rechtsstreit Betroffenen zählt übrigens auch die Familie Spengers.

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