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ORTSGESCHEHEN

Probefahren mit Papa nicht legal

Zu Übungszwecken überließ ein 58jähriger Garchinger am Donnerstag auf dem öffentlichen Parkplatz des Echinger Sees das Steuer seines VW Jetta seiner 16jährigen Tochter. Prompt wurde der Wagen von einer Streifenbesatzung kontrolliert. Tochter und Vater erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigung dazu. Das vor Kurzem eingeführte 'begleitete Fahren' ist nach Auskunft der Polizei nur dann erlaubt, wenn Testfahrer mindestens 17 Jahre ist, die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben hat und die mindestens 30jährige Begleitperson ihren Führerschein schon länger als fünf Jahre besitzt und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat.

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