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ORTSGESCHEHEN

Straßenplanung nördlich des Bahnhofs anulliert

Die Planspiele des Gemeinderates bezüglich einer möglichen Straße zur nördlichen Verlängerung der Bahnhofstraße sind nicht rechtswirksam. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat dem Einspruch von Anlieger Georg Riemensperger gegen die diesbezügliche Festsetzung der Gemeinde im Bebauungsplan Nummer 23 stattgegeben und die daruin skizzierte Straßenplanung als unwirksam bezeichnet. Mit dem Bauleitplan, der das Bahnhofsumfeld überplant, hat die Gemeinde eine mögliche Straße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße 'nachrichtlich eingetragen', wie das im Beschluss des Gemeinderates hieß. Diese noch nicht flächenscharf vorgesehene Trasse sei 'eine vernünftige Anbindung, sollte dort einmal Entwicklung stattfinden', erläuterte Bürgermeister Josef Riemensberger. Konkrete Auswirkungen hatte die gestrichelte Skizzierung eines frei zu haltenden Raumes freilich nicht. Das Verwaltungsgericht aber urteilte, dass die Festlegung einer eventuellen Straße in der von der Gemeinde gewählten Form 'zu unbestimmt' sei. Das Rathaus hat die gestrichelte Linie nun entfernt, der übrige Leitplan behält seine Gültigkeit. Weitere Rechtsfolgen hat die Auseinandersetzung vorerst nicht. 'Wir lassen das so', sagte der Bürgermeister.

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