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ORTSGESCHEHEN

Bauleitplan für alle Eventualitäten

Das Gewerbegebiet Ost ist momentan baurechtsfreier Raum. Die zweite Änderung des Bebauungsplans ist letztinstanzlich für unwirksam erklärt worden; weit gravierender für die Gemeinde aber ist, dass in einer Folgeentscheidung auch die darauf aufbauenden Änderungen 3 oder 4 ebenfalls für unwirksam erklärt wurden. Dieses ohne jegliche inhaltliche Beschäftigung ergangene Folgeurteil wird freilich von Eching in der nächsten Instanz angefochten.
Dennoch hat die Gemeinde zur Vorsorge jetzt ein Verfahren gestartet, um 'die ortsplanerischen Absichten der Gemeinde zusätzlich auf neue Fundamente zu stellen', wie es in der Darstellung der Gemeindeverwaltung heißt. Neu dabei ist, dass Umgriff und Inhalt des hundert Hektar umfassenden Bebaungsplans nun stückgerecht portioniert wird. Bislang haben Auseinandersetzungen über einzelne strittige Passagen gleich die Annulierung des ganzen Plans und damit völlig unstrittiger Vorgaben zur Folge gehabt.
Der Bauausschuss des Gemeinderates hat jetzt jeweils einstimmig die Änderungen 11 bis 14 auf den Weg gebracht, mit denen jeweils Teilbereiche behandelt werden, so etwa die innere Straßenerschließung, die Ausweisung von Sondergebieten oder die Vorgaben für ein für die Freiflächengestaltung bedeutsames Areal an der Fraunhofer Straße.

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