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ORTSGESCHEHEN

Wider den Schrägstrich

Eching langt´s jetzt allmählich, in der überregionalen Planung immer nur als Schrägstrich-Gemeinde behandelt zu werden. Stattfinden würde in der überörtlichen Schau immer nur der Raum Eching/Neufahrn, klagt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zur Fortschreibung des staatlichen Landesentwicklungsprogramms. Als planungsrechtlich so bezeichneter 'Doppelort' geben die beiden Kommunen gemeinsam einen in der Landesplanung definierten 'Siedlungsschwerpunkt' ab. Diese Einstufung von anno Tobak würde aber 'der Entwicklung der beiden Orte nicht gerecht', heißt es im einstimmig verabschiedeten Votum, 'die Gemeinden erfüllen beide jede für sich die Merkmale zentraler Orte'. Daher müsse eine Einstufung als eigenständiger Siedlungsschwerpunkt mal erwogen werden.

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