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ORTSGESCHEHEN

Auftragsvergabe bei Realschule war rechtens

Gegen die Auftragserteilung für die Dachabdichtungsarbeiten an der neuen Realschule Nelkenstraße hat ein Betrieb erfolglos geklagt. Die Firma hatte sich um den Auftrag beworben, war aber nicht zum Zuge gekommen. Dagegen hat der Betrieb dann Beschwerde zunächst bei der Bezirksregierung und dann vor dem Oberlandesgericht München eingelegt. Nach einem mündlichen Verfahren vor dem Gericht wurde der Fall nun durch Rückzug der Beschwerde abgeschlossen. Der Rechtsstreit hatte die Baustelle freilich 'nicht unerheblich' verzögert, heißt es aus dem Landratsamt. Ohne dichtes Dach seien auch 'Behinderungen anderer Gewerke verursacht worden'. An der Baustelle habe es Umplanungen geben müssen, um die Verzögerung aufzufangen. 'Das Bauvorhaben kann derzeit wieder im vorgesehen Terminplan abgewickelt werden', versicherte Eva Dörpinghaus, die Sprecherin des Landrats. Die Beschwerde war zustande gekommen, weil die abgewiesene Firma ein anderes Material angeboten hatte als das in der Ausschreibung geforderte, nämlich eine bituminöse Abdichtung statt des geplanten Edelstahl-Daches. Dies wollte die Firma als bloße technische Spezifikation gewertet sehen. Mit dem daraus resultierenden günstigsten Angebot hätte sie den Zuschlag bekommen müssen. Der Schulausschuss des Kreistages aber stufte die Abweichung als unzulässiges Nebenangebot ein, was die Firma für die Auftragserteilung disqualifizierte. 'Die Ausführung dieses Nebenangebotes hätte die Planung der Architekten und auch den ausdrücklichen Wunsch des Bauherrn hinsichtlich einer Edelstahleindeckung vollkommen missachtet und ad absurdum geführt', betont Dörpinghaus. Das Gericht hat dieser Lesart nun Recht gegeben.

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