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ORTSGESCHEHEN

Wieder Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht

Das Gewerbegebiet Ost bleibt baurechtsfreier Raum. Gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Änderungen drei und vier des Bauleitplans für unwirksasm zu erklären, ist keine Revision zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine diesbezügliche Beschwerde der Gemeinde auf Zulassung des Einspruchs abgewiesen.
Das Bayerische Gericht hatte die Änderungen einzig deshalb für unwirksam erklärt, weil sie auf die zweite Änderung folgten, die höchstrichterlich für nichtig erklärt worden war (Bericht hier). Die Gemeinde hatte freilich zur Heilung der beanstandeten zweiten Änderung ein neues Gesetzinstrument genutzt, was jedoch vom Gericht ignoriert worden war. Es sei 'enttäuschend, dass ein Gericht der geänderten Gesetzeslage keine Bedeutung beimisst', kommentierte Bürgermeister Josef Riemensberger im Gemeinderat die Entscheidung aus Leipzig. Da der Echinger Fall einer der ersten sei, der die neue Rechtslage angewandt habe, sei ihm so viel grundsätzliche Bedeutung beizumessen, dass eine Revision angebracht gewesen wäre.
Die zweite Planänderung war wegen der Korrektur am Baurecht von betroffenen Grundeignern angefochten worden. Die in der Folge nun ebenfalls unwirksame vierte Änderung beinhaltet dagegen ausschließlich die neue Straßenführung im Gewerbegebiet, was Riemensberger wieder an Kläger und Gerichte appellieren ließ, angesichts der stetigen Ablehnung des Echinger Vorgehens einmal Handlungsalternativen aufzuzeigen. 'Ein Rückbau der Straßen ist wohl undenkbar', sagte er. Die vom Gericht abgewiesene Planung der Gemeinde sei aber 'die sorgfältige Abwicklung einer Infrastrukturmaßnahme, ohne die das Gebiet nicht leben könnte'. Daher betonte er, dass er für die Gemeinde hier 'keinen Weg zurück' geben könne.
Er könne freilich 'nicht wirklich abschätzen, wie das jetzt abgewickelt wird', sagte er: 'Das ist eine schwierige Aufgabe, aber wir stellen uns dem.' Einerseits wird die Gemeinde nun die neue Gesetzesregelung zur rückwirkenden Heilung nun auch auf die Änderungen drei und vier anwenden, parallel dazu laufen aber andererseits bereits die Änderungen elf bis 14, mit denen der gewünschte Status auf anderem Verfahrensweg erreicht werden soll (Bericht hier).

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