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ORTSGESCHEHEN

Lagerhalle auf der Fraunhoferstraße?

Genau auf der heutigen Fraunhoferstraße im Gewerbegebiet Ost möchte ein Landwirt ein Gebäude errichten. Und das Verwaltungsgericht scheint diesen Wünschen durchaus etwas abgewinnen zu können. Die seinerzeitige Planung der Gemeinde, das früher dort bestehende Baurecht einzukassieren und stattdessen die für die Erschließung des Geländes nötige Straße anzulegen, bezeichnete Richter Harald Geiger am Dienstag in der mündlichen Verhandlung vor der Ersten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgericht München als 'original Verhinderungsplanung'.
In einem höchstrichterlichen Urteil hatten die Verwaltungsgerichte bereits die Änderung des Bebauungsplans für unwirksam erklärt, mit dem Anfang der 90er Jahre das Baurecht reduziert worden war (Erläuterungen dazu hier). Ob ein nachträglicher Heilungsversuch der Gemeinde erfolgreich sein wird, ist noch offen. Auf der Grundlage dieser Planabsichten und vor allem angesichts der faktischen Situation, dass die Fraunhoferstraße in neuer Trassenführung bereits besteht, wurde vom Rathaus ein Bauvorbescheidsantrag auf dieser Trasse abgelehnt. Dagegen zog der Landwirt nun vor Gericht wie auch ein weiterer Echinger, dessen Baurecht durch die Erweiterung der Dieselstraße eingeschränkt worden war. Ein Urteil ist am Dienstag noch nicht ergangen.

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