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ORTSGESCHEHEN

Öffentlichkeit bei der Bauplanung unerwünscht?

Zur Planung an der Böhmerwaldstraße, wo zwei Supermärkte entstehen und die Verkehrsführung modifiziert werden soll, hat im Rathaus nun die obligate öffentliche Anhörung stattgefunden. 'Aber wie öffentlich ist eine öffentliche Veranstaltung, wenn die Öffentlichkeit nichts davon weiß?' fragt eine Leserin der echinger-zeitung.de (Name bekannt).
Sie hält es für 'Verhinderungstaktik', dass zu der Veranstaltung weder Anlieger geladen wurden noch in der Pesse ein Terminhinweis erfolgte. So seien von 'mehreren hundert betroffen Anliegern' nur ein paar im Rathaus gewesen: 'Die meisten davon sind im Rentenalter, haben kein Internet und schauen auch nicht täglich die Aushänge der Gemeinde im Schaukasten an.' Heftig diskutiert wurde bei der Anhörung vor allem über die künftige Regelung. Der Eindruck der Anliegerin war eindeutig: 'Teilnehmer waren nicht erwünscht.'
Dies weist Hans Kagerbauer, Bauamtsleiter im Rathaus, ausdrücklich zurück. Es sei in Eching seit Jahrzehnten der Usus, dass derartige öffentliche Anhörungen von Bauleitplanungen nur in den Bekanntmachungen in den Schaukästen der Gemeinde ausgehängt würden und seit neuestem auch online auf der Homepage der Gemeinde.
Auf persönliche Einladung werde verzichtet, da hier der Kreis von 'Betroffenen' nicht definiert werden könne. Auch ein Hinweis in der Presse ersetze eine verbindliche Ladung nicht, wie sie eine amtliche Bekanntmachung darstelle. Das Verfahren sei aber bewährt, betonte er: 'Es ist schon so, dass die Leute diese Termine wirklich lesen.' Die konkrete Planung sei zuvor auch in öffentlicher Sitzung nach ausgiebiger Ankündigung behandelt worden, so dass von 'Verhinderungstaktik' nicht die Rede sein könne. Auch die Behandlung der Einwände beim Erörterungstermin werde wieder in öffentlicher Gemeinderatssitzung erfolgen, die Resultate dann vier Wochen öffentlich ausgelegt.

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