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ORTSGESCHEHEN

Resolution gegen dritte Startbahn

Resolution des Gemeinderates Eching gegen den geplanten Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München
'Die Verwaltung der Gemeinde Eching wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um den Bau der 3. Start- und Landebahn zu verhindern.
Gründe: In der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH am 26.07.2005 wurde die Aufnahme von Planungen und die Einleitung des Raumordnungsverfahrens für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München beschlossen. Es soll sich dabei um ein 4 km lange Start- und Landebahn handeln, die nach dem jetzigen Planungsstand nordöstlich von der jetzigen Nordbahn des Flughafens errichtet werden soll. Derzeit sind noch 3 Planungsvarianten im Gespräch, die zwischen 500 und 1050 m nordöstlich der Nordbahn schwellenversetzt in Richtung Osten errichtet werden sollen.
Die Gemeinde Eching wendet sich aus folgenden Gründen gegen die geplante Start- und Landebahn:
1. Im Genehmigungsverfahren zum Bau des neuen Flughafens im Erdinger Moos wurde ursprünglich ein Flughafen mit 4 Start- und Landebahnen, davon 2 Nebenbahnen in 500 m Abstand und 2400 m Länge zur jeweiligen Hauptbahn, beantragt. Wesentlicher Grund für den Neubau des Flughafens waren Sicherheitsgründe am bestehenden Flughafen in München-Riem. Ziel war, einen Ersatzflughafen für München-Riem zu schaffen, dessen Einzugsgebiet im wesentlichen Südbayern sein sollte. Die seinerzeit angerufenen Gerichte stellten fest, dass zum Erreichen dieser Ziele ein Flughafen mit zwei Start- und Landebahnen ausreichend sei. Dies war auch die Grundlage für die Entscheidung der Gerichte, dass der Flughafen am vorgesehenen Standort im Erdinger Moos errichtet werden konnte. Die tatsächliche Entwicklung am Flughafen zeigt, dass diese Zielsetzung mit 2 Start- und Landebahnen ohne weiteres erreicht werden kann.
Derzeit werden 26 Mio Passagiere am Flughafen abgefertigt. Davon sind ca. 33 % Umsteiger aus anderen Regionen. Auch mit 2 Start- und Landebahnen werden künftig zwischen 40 und 50 Mio Passagiere je nach Auslastung der Flugzeuge und Flugzeugmix abgefertigt werden können. Die von der Flughafen München GmbH vorgestellten Prognosen weisen für das Jahr 2020 55,8 Mio Passagiere bei 610.000 Flugbewegungen pro Jahr aus. Der Umsteigeranteil soll auf 45 % ansteigen. Der tatsächliche Anteil der Umsteiger beträgt danach über 25 Mio, der Anstieg von jetzt bis 2020 allein über 16 Mio Passagiere.
Die Kapazität des jetzigen Flughafens mit seinen 2 Start- und Landebahnen reicht danach für den Bedarf, der sich aus der Region Südbayern ergibt, bei weitem aus und lässt sogar noch für die fernere Zukunft erhebliche Steigerungsraten zu. Mit den bestehenden zwei Start- u. Landebahnen ist auf dem Flughafen München ein Flugverkehr bis über 50 Mio. Passagiere/Jahr möglich. Die dauerhafte Standortsicherung des Flughafens ist damit grundsätzlich gewährleistet. Ein darüber hinaus gehender Ausbau ist mit den Verhältnissen im Flughafenumland nicht zu vereinbaren und führt, insbesondere was die Lärm- und Abgasbelastung durch den Flugverkehr und den Verkehr von und zum Flughafen anbelangt, zu einer Überlastung des Raumes.
2. Die Bewohner des Flughafenumlandes werden bereits jetzt massiv durch Fluglärm und Abgase belastet. Durch die Inbetriebnahme der 3. Start- und Landebahn würde der heute schon nur notdürftig gebündelte und an den Siedlungsflächen entlanggeführte Flugverkehr breit in der Fläche verteilt. Dabei wird es keine Rücksichtnahme auf die Siedlungsgebiete mehr geben können. Beim Anflug auf die geplante 3. Start- und Landebahn würden Orte im Westen und Osten direkt überflogen werden. Für den Abflug würden neue Korridore notwendig, die bisher unbelastete oder wenig belastete Ortsteile neu oder noch mehr belasten würden.
3. Bereits jetzt sind die Verkehrswege zum Flughafen nicht ausreichend bzw. überlastet. Seit langem geplante Maßnahmen sind bis heute nicht verwirklicht. Dazu zählen z.B. die Flughafentangente Ost, die B 388 neu oder auch die Erschließung des Flughafens durch den Ringschluss Erding mit Neufahrner Kurve. Die Erweiterung der Kapazität des Flughafens durch die 3. Start- und Landebahn würde noch mehr Verkehrsbelastungen bringen, auch wenn die genannten oder weitere Maßnahmen verwirklicht würden. Diese Belastungen erstrecken sich auch auf Kreis- und Gemeindestraßen.
4. Auch im Bereich der sozialen Infrastruktur werden bereits jetzt den Umlandkommunen ausschließlich die Lasten aufgebürdet. Bei einem weiteren Ausbau des Flughafens soll sich die Zahl der Arbeitsplätze am Flughafen lt. FMG von heute 26.000 auf dann 40.000 erhöhen. Angesichts der niedrigen Arbeitslosenquote im Arbeitsamtsbezirk Freising/Erding kann der Bedarf an Arbeitsplätzen nur dadurch gedeckt werden, dass zum einen weitere Arbeitsuchende neu in die Region ziehen oder täglich von weit her den Weg zum Flughafen machen müssten. Das letztere hätte weitere Belastungen der Straßenverbindungen rings um den Flughafen zur Folge. Ein weiterer Zuzug von Bevölkerung in die Flughafenregion würde die bekanntermaßen schon jetzt überforderten Kreis- und Gemeindehaushalte zusätzlich mit der Bereitstellung der notwendigen sozialen Infrastruktur, wie Kindergärten, Schulen, Versorgungseinrichtungen und Altenbetreuung, belasten.
Des weiteren werden angesichts des steigenden Anteils an Niedriglohn-Arbeitsplätzen am Flughafen die kommunalen Haushalte zunehmend mit sozial integrativen Ausgaben belastet. Mit Ausnahme von vier Umlandgemeinden, die von der Flughafengesellschaft in geringem Umfang Gewerbesteuerleistungen erhalten haben, hat die FMG bis heute keinen Beitrag zu den kommunalen Haushalten geleistet. Im Landkreis Freising ist im Gegensatz zu anderen Landkreisen in Bayern oder Oberbayern die Steuerkraft im Jahr 2006 sogar zurückgegangen, so dass der Landkreis in Oberbayern nunmehr an 11. Stelle liegt. Die infolge des Flughafenbaus entstandenen Folgekosten können jetzt schon nicht mehr bewältigt werden.
Der Gemeinderat Eching ist der Überzeugung, dass bei einer Abwägung zwischen der von der Flughafen München GmbH angestellten Bedarfsermittlung, die sich weitgehend auf einen Zuwachs beim Umsteigerverkehr stützt, und den Belangen der von der zusätzlichen Belastung betroffenen Flughafenregion die Errichtung einer 3. Start- und Landebahn nicht gerechtfertigt ist."

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