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ORTSGESCHEHEN

Außentreppe nur gegen Stellplatz

Einem Reihenhaus an der Bert-Brecht-Straße wurde vom Bauausschuss des Gemeinderates eine Außentreppe genehmigt, einem anderen Reihenhaus an der gleichen Straße nicht. Diese Aussentreppen dienen zur seperaten Erschließung einer Einliegerwohnung, die bisher dem Haus angehörte. Für diese getrennte Wohnungsnutzung erwartet das Rathaus neuen Parkplatzbedarf und der konnte im ersten Fall erfüllt werden, im anderen nicht. Bei dem abgelehnten Antrag werde zudem durch die Situierung der Treppe 'die Belichtung und der Wohnwert der hinter der Treppe liegenden Wohnräume eingeschränkt und das Straßenbild beeinträchtigt', urteilte das Bauamt der Gemeinde.

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