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ORTSGESCHEHEN

Rathaus gibt Konzept für Gewerbegebiet auf

Das Konzept der Gemeinde zur planerischen Neuordnung des Gewerbegebietes Ost - und auch zur Finanzierung des Autobahnzubringers - ist gestorben. Das Rathaus hat jetzt die Konsequenzen aus den Normenkontrollverfahren zur Bauleitplanung gezogen und seinen bisherigen Weg verlassen. Als erste Konsequenz wurde vom Bauausschuss des Gemeinderates gleich ein Bauantrag der Firma Tengelmann aus dem Jahr 2001 genehmigt, für den der Bauherr, zentraler Klageführer in den Prozessen gegen die Leitpläne, bislang über städtebauliche Verträge zur Kasse gebeten worden wäre.
Der Gemeinderat will nun aber alle Ableitungen aus der für nichtig erklärten zweiten Änderung des Bebauungsplans (Hintergründe hier) vergessen. Erarbeitet werden soll auf der Grundlage der juristischen Vorgaben und der aktuell gültigen Leitplanversionen 'ein in sich stimmiges Gesamtkonzept', heißt es in einer Darstellung der Gemeindeverwaltung, 'mit dem Ziel, sobald wie möglich einen rechtssicheren Zustand zu erreichen'. Zwei Wege sollen dorthin führen: zum einen sollen die Inhalte der folgenden Änderungen mit einem neuen Mittel des Baurechts nachträglich geheilt werden, wobei ausgeklammert werden soll, was auf der zweiten Änderungen aufgebaut hätte. Weil diese Folgeänderungen für 'unwirksam' erklärt wurden, die nachträglich nicht heilbare zweite Änderung aber für 'nichtig', sieht der Rechtsbeistand der Gemeinde hier gute Chancen... (Bericht zur bisherigen Ablehnung hier)
Zum anderen will das Rathaus nun mit neuen Änderungen den Bestand regeln, wobei Bezugsgröße die Verkehrsbelastung des Gebietes sein soll. Nicht weniger als zehn Planänderungen, Veränderungssperren und ähnliche baurechtliche Maßnahmen hat der Ausschuss hierzu jüngst beschlossen. Die Firma Tengelmann hat für die Lagerhalle dazu schon wieder einen überarbeiteten Antrag eingereicht, der auch die geplanten Vorgaben der neuen Leitplanung überschreiten würde. 'Damit soll wohl die Belastungsfähigkeit des künftigen Bebauungsplans getestet werden', unkte Bürgermeister Josef Riemensberger in der Sitzung.
Finanzielle Tiefschläge durch die Anullierung des Konzepts erwartet die Gemeinde nicht. Die Ausweisung von Einzelhandelsmärkten, die den Löwenanteil der privaten Mittel zum Zubringerbau geliefert hatte, sei von der Stornierung des Leitplans nicht betroffen, da Einzelhandelsprojekte schon nach dem vorherigen, rechtskräftigen Bauleitplan nur über Ausnahmegenehmigungen realisierbar gewesen seien. 

Mit einem Kommentar über den Rechtsstreit.

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