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ORTSGESCHEHEN

Wer Recht hat, hat recht

Kommentar zum Bericht: Rathaus gibt Konzept für Gewerbegebiet auf

Dass die Kläger gegen das Konzept der Gemeinde zur Realisierung des Autobahnzubringers im Gewerbegebiet Ost das Recht hatten, das Vorgehen des Rathauses anzugreifen, ist unstrittig - umso mehr, als sie vor Gericht auch noch Recht bekamen. Aber zu fragen bleibt immerhin nach den Alternativen.
Es ist wohl noch von niemanden bestritten worden, dass die verbesserte Verkehrserschließung des Areals unumgänglich war. Und an den Kosten dieser Maßnahme zur Entwicklung des Gewerbegebiets die Betriebe zu beteiligen, die sich dort entwickeln wollen, und sie nicht ausschließlich der Allgemeinheit aufzubürden - diese Entscheidung wurde nicht von einem Stammtisch hämischer Wirtschaftsfeinde getroffen, sondern von einem demokratisch legitimierten Gremium über alle Parteiungsgrenzen hinweg einstimmig, in mehreren Veränderungen dieses Gremiums und unter zwei verschiedenen Bürgermeistern immer wieder erneuert. Auch dagegen anzugehen, ist legitim - aber Alternativen sind damit immer noch nicht aufgezeigt.
Die Leitplanung, an der -zig Betriebe hängen, mit der eine 30 Millionen teure Baumaßnahme abgewickelt wurde, auf der Enteignungsverfahren beruhen, die im zweiten Anlauf erstmals in dieser Dimension ein neues Baurechtsinstrument angewendet hat - sie wurde mit einem einzigen Richterspruch gekippt. Denn in der Sache gab es zu dem ganzen Komplex nur ein Urteil eines Bayerischen Verwaltungsgerichtes, alle Folgeverfahren über Leipzig bis Karlsruhe drehten sich nur um die formale Frage der Zulässigkeit einer Revision.
Das ist zumindest bemerkenswert. Unsere Demokratie müsse imstande sein, hat ein Verfahrensbeteiligter off records geäußert, auch solche Fehlurteile auszuhalten. Die Geschichte um den Bebauungsplan Nummer 3 der Gemeinde Eching ist ein überwältigendes Beispiel für die Macht der Rechtssprechung in unserem Gemeinwesen.

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