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ORTSGESCHEHEN

Klosterweg soll ab 20 Uhr für Lkw gesperrt werden

Die Durchfahrt von Lkw durch den Klosterweg soll zeitlich limitiert werden. Dabei soll die Sperre so lange ausgedehnt werden, so lange es die Gesetze hergeben, hat der Planungsausschuss des Gemeinderates einstimmig beschlossen. Damit soll die Belastung der Anlieger gemildert werden, bis eine rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, ob der über den Klosterweg erschlossene Lagerplatz südwestlich des Ortes auch tatsächlich für seine derzeitigen Zwecke genutzt werden darf (Vorgeschichte dazu hier).
Die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung durch drei Betriebe werde im Landratsamt immer noch geprüft, schilderte Bürgermeister Josef Riemensberger. Dass dies seine Zeit dauere, verteidigte er, da es bereits in der Vergangenheit Rechtsstreit um die Nutzung gegeben habe und jegliche Anordnung daher ausgegoren sein müsse. Eine neue Erschließung des Lagerplatzes von der Staatsstraße her ist ebenfalls bereits in Planung (Bericht hier), wobei auch die Genehmigung der Straßenbehörden signalisiert sei, aber die Umsetzung wird noch dauern. Einmal mehr betonte der Bürgermeister aber, dass die Situation für die Anlieger 'absolut unzumutbar' sei. Das Rathaus will daher als Sofortmaßnahme den Klosterweg von 20 bis 7 Uhr für Lkw sperren.
Mehrere Gemeinderäte im Ausschuss forderten eine längere Dauer der Sperre. Dieter Migge sagte, das Zeitfenster für den Fahrverkehr müsse so minimiert werden, 'dass es dem Unternehmer überhaupt keinen Spass mehr macht'. Es sei 'nicht einzusehen, warum es die Anlieger aushalten müssen, wenn ein Betrieb etwas tut, was erst geprüft werden muss, ob es legal ist'. Simon Wankner rief die Kollegen auf, 'nicht einfach rumzuschwadronieren'. Es gebe gesetzliche Regelungen für die Nutzung öffentlicher Straßen, daran komme man nicht vorbei. Er halte jedenfalls nichts davon, jetzt den Anliegern nach dem Mund zu reden 'und dann als Papiertiger dazustehen'. Migge konterte, es sei 'leicht, sich auf die Gesetzeslage zurückzuziehen, wenn man weit weg wohnt'.
Riemensberger sagte, wenn eine zu enge Beschränkung dann juristisch nicht haltbar sei, 'dann haben wir gar nix'. Immissionsrechtlich wäre eine Fahrsperre nur von 22 bis 6 Uhr vorgesehen, sagte er. Klaus Walter argumentierte, das Fahrverbot dürfe nicht nur mit Lärmbelästigung gestützt werden, sondern auch mit der Verkehrsproblematik in der reinen Wohnstraße. Die Rathausverwaltung soll nun abwägen, welche Limitierung längstmöglich haltbar sein dürfte.

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