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ORTSGESCHEHEN

Rechenbeispiele zur geplanten Änderung der Kindergartengebühren

Die Gebühren für Kindertagesstätten sollen in gleich drei Grundkomponenten geändert werden. Erstens wird nach den Vorgaben des neuen Gesetzes eine Staffelung nach Belegungszeiten eingeführt, das heißt, ausgehend von einem Grundtarif für die 'Kernzeit' von vier Stunden wird jede weitere Stunde Kinderbetreuung mit zusätzlich 5 Euro veranschlagt. Zweitens sollen die bisher sieben Stufen der Gebührenermäßigung auf drei reduziert werden. Und drittens wird die Bemessungsgrundlage der Ermäßigung vom 'Haushaltseinkommen', also dem Realeinkommen der wie auch immer zusammengesetzten Familie, auf das Einkommen des 'Personensorgeberechtigten' reduziert; sprich: bei einer alleinerziehenden Mutter zählt nur ihr Einkommen, nicht das eines eventuell neuen Lebenspartners.
Diese drei vom Rathaus vorgeschlagenen Komponenten berücksichtigt, würde sich der Kindergartenbesuch in einer Ganztagesgruppe für eine Familie mit einem Monatseinkommen unter 1534 Euro von bisher 28,50 Euro auf 55 Euro verteuern. Für eine Familie mit einem Monatseinkommen von 1790 bis 2045 Euro würde die Vormittagsgruppe bis 14 Uhr statt 47,10 Euro nun 60 Euro kosten, die Ganztagesgruppe statt 60,70 Euro künftig 80 Euro.
Andererseits wird sich die Standardgebühr ohne Ermäßigung, die angewandt wurde bei einem Monatseinkommen von über 3579 Euro, zum Beispiel bei der Vormittagsgruppe bis 13 Uhr von 101,20 Euro auf 95 Euro reduzieren. Diese Standardgebühr wird künftig angesetzt bei einem Jahreseinkommen von 37 000 Euro und mehr. Auch die Einkommensgruppe von 2557 bis 3067 Euro würde von der Neuregelung profitieren, hier würde sich beispielsweise die Ganztagesgruppe von 101,80 Euro auf 80 Euro reduzieren.
Nach Darstellungen der Gemeindeverwaltung bezahlen heuer fast exakt die Hälfte aller Kinder in den Gemeindekindergärten die Standardgebühr ohne Ermäßigungen. In der bislang untersten Einkommensgruppe lägen nur 4,4 Prozent der Kinder, betroffen wären neun Familien. In den mittleren Ermäßigungsgruppen, die ebenfalls stark verteuert würden, wären 22 Familien betroffen (10,8 Prozent).
Die Kinderhortgebühren werden noch gründlicher umgestellt. Die bisherige Unterringung bis 14 Uhr, eine faktische Betreuungszeit von einer bis zwei Stunden, wird ersetzt durch eine Mindestbuchung von zwei bis drei Stunden. Die kostet für Familien in der untersten Einkommensstufe bis 1534 Euro monatlich statt 19 Euro künftig 35 Euro. Für Familien mit einem verfügbaren Monatseinkommen von 1790 bis 2045 Euro verteuert sie sich von 43,53 Euro auf 85 Euro. Familien mit einem Einkommen von 3068 bis 3579 Euro, die bisher 75,80 Euro bezahlt hatten, fallen nun in den Stadardtarif ohne Ermäßigungen, der 126 Euro kostet.
Hortbetreuung bis 17 Uhr kostet künftig für ein Jahreseinkommen bis 22 000 Euro 40 Euro; darunter fallen die Gruppen mit einem Monatseinkommen bis 1534 Euro, die bislang 28,50 Euro bezahlt hatte, und jene mit einem Monatseinkommen bis 1789 Euro, die bisher 50,30 Euro bezahlt hatten.
Ganz neu sind auch zusätzliche Feriengebühren für den Hort, die bei einer Buchungszeit von zehn Stunden nun im Standardtarif 224 Euro kostet, in der Ermäßigungsstufe 1 120 Euro und in der höchsten Ermäßigungsstufe noch 80 Euro.

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