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ORTSGESCHEHEN

Änderungen im neuen Kindergartenjahr

Kindergartenplätze müssen künftig mit Vertrag über die wöchentliche Betreuungszeit gebucht werden. Die bisher gewohnten Klassifikationen wie Ganztages- oder Vormittagsbetreuung fallen komplett weg. Gebucht werden muss künftig eine Kernzeit von vier Stunden, die inclusive Bring- und Holzeiten zwischen 8.30 und 12 Uhr liegt; in dieser Kernzeit wird dann auch die überwiegende pädagogische Arbeit ablaufen. Weitere Betreuungszeit kann stundenweise hinzugebucht werden. Die Öffnungszeiten, die den maximalen Rahmen der Buchungsdauer vorgeben, bleiben unverändert.
Neu ist auch, dass nunmehr Kinder auch bereits mit zwei Jahren aufgenommen werden, sofern Plätze verfügbar sind. Speziell für diese Kinder gilt dann eine achtwöchige Probezeit, bei der ihre 'Tauglichkeit' für den Kindergartenbesuch getestet werden soll. Intensiviert werden soll die Elternarbeit als 'wichtigem Bestandteil der pädagogischen Arbeit', wie es in der einschlägigen Satzung heißt.
In den Kinderhorten gibt es keine Kernzeit. Die Mindestbuchungszeit wird auf 15 Wochenstunden festgesetzt. Für die Ferien müssen eventuelle Betreuungszeiten ebenfalls nach Stundenzahl gebucht und gesondert bezahlt werden.
Wie Bürgermeister Josef Riemensberger sagte, seien die Neuerungen mit allen Kindergärtenträgern in Eching besprochen, so dass weiterhin eine einheitliche Regelung in der Gemeinde beibehalten werden könne.

Zur Debatte im Gemeinderat

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