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ORTSGESCHEHEN

Seid nett zueinander!

Üblicherweise sind Genehmigungsverfahren für Bauleitpläne stereotype, hölzerne Amtsabläufe. Fachbehörden kritisieren ihnen unpassende Paragrafen oder korrigieren penibel Ungenauigkeiten bis hinan zum fünften Spiegelstrich. Der Gemeinderat darf dann diese Anregungen zur Kenntnis nehmen, das Bauamt im Rathaus hat sie umzusetzen.
Der Fachbereich Immissionsschutz im Freisinger Landratsamt hat nun zum Bebauungsplan der Gemeinde für die Alte Ziegelei in Günzenhausen nicht nur keine Einwände und keine Korrekturen - die Behörde wich sogar vom Formblatt ab, um 'dem Gemeinderat und dem ausführenden Architekten zu einer gelungenen Lösung in einer baurechtlich schwierigen Situation zu gratulieren'.
Da ergänzte denn auch das Gemeindebauamt seine obligate Formel ('die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen') und antwortete dem Landratsamt, man nehme die Mitteilung 'erfreut' zur Kenntnis.

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