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ORTSGESCHEHEN

Der nächste Rechtsstreit kommt bestimmt...

Bei der zweiten Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Ost hat das Bayerische Verwaltungsgericht ein nachträgliches Planerhaltungsverfahren ausgeschlossen. Jetzt probiert es das Rathaus für die dritte, vierte und sechste Änderung. Das neue Baurechtsinstrument, das rechtlich beanstandete Bauleitpläne auch rückwirkend heilen kann, wurde vom Planungsausschuss des Gemeinderates nun einstimmig für die drei Planungsetappen beschlossen.
In der öffentlichen Auslegung hatten Rechtsanwälte von beteiligten Grundbesitzern ohne Umschweife vorgebracht, dass dies 'ein von vorneherein ungeeignetes Verfahren' sei. Der Ausschuss verweist in seiner Stellungnahme dazu aber auf die vorgenommenen Änderungen im Plan, aufgrund derer das Planerhaltungsverfahren durchaus anwendbar sei. Gegenüber den ursprünglichen Fassungen seien nun alle Folgewirkungen aus der für unwirksam erklärten zweiten Änderung entfernt worden.
Parallel zu diesem Verfahren hat der Ausschuss auch die Änderungen 11 bis 14 ins Genehmigungsverfahren geschickt, andere Ansätze zur Sicherstellung von Planungssicherheit in dem Areal. (Hintergründe hierzu unter anderem hier.)

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