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ORTSGESCHEHEN

Keine Wohnanlage zwischen zwei Bauernhöfen

Einer geplanten Wohnanlage mit zwei Einzel- und zwei Doppelhäusern an der Haimhausener Straße in Deutenhausen hat das Rathaus die Zustimmung verweigert. Vorgesehen war für die Anlage ein Areal zwischen zwei arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben, auf dem bislang gerade ein Einzelhaus genehmigt war. Das Landratsamt hat für eine etwaige Bebauung der Fläche kategorisch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert, um 'die jeweiligen Interessen sorgfältig untereinander abzuwägen'. Im Klartext sollen die potentiellen Anwohner von den Geruchs- und Lärmbelästigungen durch die Höfe geschützt werden, gleichzeitig aber auch der Fortbestand der Betriebe gegen mögliche Einsprüche von neuen Nachbarn gesichert. Weil dies ztiemlich problematisch sein könnte, deutete das Landratsamt an, 'ob es wirklich Sinn macht, in diesem noch sehr von der Landwirtschaft geprägten Bereich eine reine Wohnbebauung zu unterstützen'. Dies sah auch der Bauausschuss des Gemeinderates so. Die Bauanträge wurden einstimmig abgelehnt, stattdessen soll nun in Gesprächen mit der Grundbesitzerin 'eine Lösung für eine maßvolle Bebauung erarbeitet werden'.

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