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ORTSGESCHEHEN

Landratsamt rügt Bauleitplanung in Dietersheim

Im Genehmigungsverfahren für die Wohnsiedlung in Dietersheim westlich der Echinger Straße hat das Landratsamt die Situierung der Häuser und die Dachform kritisiert. Im gesamten alten Dorfgebiet würden zur Straße ausgerichtete Giebel 'dem Ort Struktur und Identität' geben, heißt es in der Stellungnahme der Behörde, 'warum werden diese das Erscheinungsbild des Ortskerns prägenden Elemente nicht aufgegriffen?' Dass im Bebauungskonzept eine lange Breitseite des dominierenden Gebäudes entlang der Echinger Straße vorgesehen ist, sei daher 'unverständlich'.
In seiner einstimmig gebilligten Erwiderung verweist der Gemeinderat darauf, dass die bestehenden Häuser an dieser Stelle, die dem Neubau weichen müssen, ebenfalls schon als Ausnahme die Breitseite zur Straße hin orientiert hatten. Diese Gebäudestellung werde nur wieder aufgenommen. Für die Gestaltung der hinterliegenden Häuser biete die gewählte Ausrichtung „eindeutig Vorteile hinsichtlich der Grundrisse“.
Kritisiert wird vom Landratsamt weiterhin, warum das Rathaus bei diesen hinterliegenden Gebäuden Pultdächer zulasse. Dies widerspreche 'den prägenden städtebaulichen Merkmalen' in Dietersheim. Diese 'schwer begründbaren, zum Teil modischen Formelemente' würden 'den Ortskern Dietersheim der Beliebigkeit preisgeben'. Das Rathaus verweist auf 'umfangreiche Diskussionen' zu der Thematik, bei denen diese Dachform als Kompromiss gewählt worden sei. Dies böte immerhin 'den Vorteil, dass keine Dachaufbauten entstehen werden'.Der Gemeinderat hat die Einwände einstimmig zurückgewiesen und den Bauleitplan für das Gebiet verabschiedet.

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