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ORTSGESCHEHEN

Vorsicht, Pfui-Wort!

Pssst, Vorsicht! Ganz bedachtsam die Worte wägen! Das Rathaus hat ein Tabu-Wort, das in den Mauern der Gemeindeverwaltung nicht ausgesprochen, in Schriftstücken nicht verwendet werden darf. Dort hinten zum Beispiel muss eine Mitarbeiterin des Gemeindebauamts gerade Ecke stehen, weil sie so unvorsichtig war…
Das Pfui-Wort heißt 'zweite Änderung', ganz ausgesprochen – aber wer würde das wagen! – 'zweite Änderung des Bebauungsplanes Nummer drei, Gewerbegebiet Eching-Ost'. Diese Änderung war vom Bayerischen Verwaltungsgericht letztinstanzlich für unwirksam erklärt worden. Seither muss das Rathaus alles tilgen, was die Erinnerung an diese zwei… oh, Pardon.
So hat das Rathaus mittlerweile die auf jene nicht mehr existente Änderung fußenden Änderungen drei und vier (noch aussprechbar, da diesbezüglicher Prozess noch läuft) rückwirkend geändert und dabei 'von allen Festsetzungen bereinigt, aus denen die Nichtigkeit der zweiten Änderung hergeleitet worden war'. Weiterhin wurden die bereits 11., 12., 13. und 14. Änderungen des Leitplanes eingeleitet, mit denen die seit der z. Ä. (Erläuterung der Abkürzung siehe oben) vorgenommenen Änderungen inhaltlich neu grundgelegt werden sollen, ohne formalen Bezug auf jene nie geänderte Änderung.
Dabei aber ist das Tabu-Wort wieder aus einer offenbar nur mangelhaft gesicherten Datei gekrochen… In der 12. Änderung steht jetzt doch tatsächlich im Kleingedruckten, dass 'im Übrigen die Hinweise durch Planzeichen der rechtsgültigen 2. bis 11. Änderung des Bebauungsplanes Nummer drei vollinhaltlich gelten'.
Welch Faux-Pax! Der Rechtsanwalt der gegnerischen Parteien, dessen Lebensunterhalt seit geraumer Zeit durch das Echinger Bebauungsplanverfahren gesichert wird, hat auf diese Ungehörigkeit sofort in einem Schriftsatz an das Bayerische Verwaltungsgericht reagiert und darin moniert, dass die Gemeinde offenkundig an der Grundkonzeption der für nichtig erklärten z.Ä. festhalte.
Somit hat der Bauausschuss des Gemeinderats nun die Satzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 3 für das Gewerbegebiet Eching-Ost einstimmig wieder aufgehoben und ebenfalls einstimmig eine neue Satzung erlassen, in der 'im Übrigen die Hinweise durch Planzeichen der rechtsgültigen 3. bis 11. Änderung des Bebauungsplanes Nummer drei vollinhaltlich gelten'. Puuh…

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