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ORTSGESCHEHEN

Letzte Ruhe - von wann bis wann...?

Gibt es für die Letzte Ruhe nun Sperrzeiten? Bei einer Überarbeitung der Friedhofssatzung der Gemeinde hat das Landratsamt unter anderem angemahnt, dass die Satzung keine Aussage zu den Öffnungszeiten der Friedhöfe treffe. Bürgermeister Josef Riemensberger schlug daher im Hauptausschuss des Gemeinderates vor, eine Öffnungszeit von 8 bis 20 Uhr im Sommer und 8 bis 19 Uhr im Winter in die Satzung aufzunehmen und auf Schildern am Friedhof anzuschlagen. 'Aber wir werden mit Sicherheit keinen Schließdienst beauftragen', versicherte er.
'Aber wenn wir eh nicht absperren, was bringt´s uns dann?' gab Klaus Walter die allgemeine Verwunderung im Ausschuss wieder. Riemensberger sagte, bei einer Verankerung in der Satzung könne sich 'die Verwaltung in Situationen, wo´s nötig wird, auf die Satzung zurückziehen'. Wann´s nötig werden könnte, konnte er freilich nicht überzeugend darstellen.
Georg Bartl forderte, die Nutzung 'so wenig wie möglich einzuschränken' und empfahl daher Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr. 'Wir könnten auch 24 Stunden öffnen', ergänzte er, 'dann hätten wir dies für die Satzung auch erfüllt..' Sabine Palitzsch sah nicht ein, eine Regelung völlig ohne Sinngehalt festzuschreiben. Wenn die Auflage des Landratsamtes nur eine Empfehlung und keine rechtlich bindende Weisung sei, solle man auf Öffnungszeiten weiter verzichten, forderte sie.
Einstimmig entschied der Hauptausschuss, beim Landratsamt nochmal den Charakter der Empfehlung abzufragen, und dann erneut zu beraten.

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