. .

ORTSGESCHEHEN

Von den Pflichten eines Echingers

Ist wohl jedem Hausbesitzer in Eching bewußt, dass er den Gehweg vor seinem Haus 'einmal wöchentlich und zusätzlich bei Bedarf kehren, und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat entfernen' muss? Dass er die Gehwege 'von Gras und Unkraut befreien' muss? Und hält sich jemand daran, dass es strikt verboten ist, 'auf öffentlichen Straßen Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen'?
All dies schreibt aber die gemeindliche 'Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen' verbindlich vor. 'Da stehen ja ganz erstaunliche Dinge drin', wunderte sich Sabine Palitzsch bei der Verabschiedung der Neufassung dieses Werkes im Gemeinderat. Die Gemeinde erteile hier eindeutig 'Vorgaben, die ja überhaupt niemand beherzigt'. Und wie denn auch, fragte sie: 'Weiß der Bürger denn das überhaupt?' Bürgermeister Josef Riemensberger erklärte, die Satzungen würden öffentlich bekannt gemacht und seien auch online jederzeit einsehbar.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching