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ORTSGESCHEHEN

Bebauungsplan zum dritten Mal im Verfahren

Der Bauleitplan für die neuen Wohnanlagen im Dietersheimer Ortskern südlich der Kirche muss nun ein drittes Mal öffentlich ausgelegt werden. Auch nach zwei Runden zur öffentlichen Beteiligung sind weiter grundlegende Mängel in den Plänen moniert worden. So hat ein neues Grundsatzurteil die bislang auch in Eching angewandte Festlegung der Grundflächenzahl als Maß der Baudichte beanstandet. Entsprechend wird im laufenden Verfahren diese Festlegung korrigiert und der Plan daher in wiederum geänderter Form ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. 

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