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ORTSGESCHEHEN

Prozesse um Kostenbeteiligung am Autobahnzubringer

Baurecht nur noch gegen die finanzielle Beteiligung am Autobahnzubringer - mit dieser Position hatte die Gemeinde auf dem Höhepunkt des Verkehrschaos im Gewerbegebiet Ost den Anschluss an die A 92 finanziert. Mittlerweile aber hat das Bayerische Verwaltungsgericht die Bauleitpläne für unwirksam erklärt, die baurechtliche Grundlage der Neuregelung des Gebiets waren. Nun werden die ersten Klagen verhandelt, in denen die Verträge angefochten werden, mit den die Gemeinde auf der Basis des Bauleitplans die finanzielle Beteiligung geregelt hatte.
Die erste Attacke wurde allerdings zugunsten der Gemeinde entschieden. Eine Immobilienfirma, auf deren Areal sich ein Möbeldiscounter angesiedelt hat, hatte geklagt, die städtebauilichen Verträge zu annullieren. Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz diese Klage abgewiesen. Der nachträglich für nichtig erklärte Bauleitplan habe für den speziellen Fall der Baugenehmigung für den Möbelhandel keine ausschlaggebende Bedeutung gehabt, so die Argumentation. Revision ist angekündigt.
Am Dienstag Vormittag wurde vor der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage von Georg Riemensperger gegen gleich drei Städtebauliche Verträge verhandelt. Er argumentierte, er habe die Verträge seinerzeit 'unter Druck' unterzeichnet, weil ihm dies in den Verhandlungen von der Gemeinde als letzte Chance avisiert worden sei, Baurecht im Gewerbegebiet zu erlangen. Zwei der damals verhandelten Bauprojekte sind bereits realisiert. Nachdem aber der Bauleitplan zur Gänze unwirksam erklärt worden war, müssten konsequenterweise auch die Verträge anulliert werden, so seine Argumentation: 'Die ganze Vertragsgrundlage ist doch weg.'
Die mündliche Verhandlung über gut drei Stunden drehte sich vorrangig um die Anwendung von Verjährungsfristen. Die Anwälte erhielten vom Vorsitzenden Richter Eidam noch zwei Wochen Frist zur Nachreichung schriftlicher Darlegungen, dann soll in schriftlichem Verfahren das Urteil gefällt werden.

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