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ORTSGESCHEHEN

'Durchfahrtsverbot dringend geboten'

von Bürgermeister Josef Riemensberger für die Gemeinde Eching und Bürgermeister Rainer Schneider für die Gemeinde Neufahrn:
'Seit Jahrzehnten bemüht sich die Gemeinde Eching um eine Entlastung der Ortsdurchfahrt in der Oberen und Unteren Hauptstraße (derzeit noch als St 2053 bezeichnet). Die verkehrliche Belastung der Ortsdurchfahrt ist unerträglich und bedarf dringend einer zukunftsweisenden Lösung durch eine Verkehrsführung mit der die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Lärm, Abgase und Feinstaub erheblich gemindert werden können. Nachdem die behördlichen Hürden für die Sperrung der Ortsdurchfahrten von Eching und Neufahrn wegen des LKW- Mautausweichverkehrs sehr hoch sind und uns kaum Hoffnungen auf Erlass einer entsprechenden Anordnung machen, haben sich die Gemeinden Eching und Neufahrn entschlossen, unabhängig von den begrenzten rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung des Mautausweichverkehres, einen Antrag auf Sperrung der ST 2053 für LKWs über 7,5 to mit dem Zusatz „Anliegerlieferverkehr frei“ in den Ortsdurchfahrten der beiden Kommunen zu stellen.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Belastungen für die Anwohner zwischenzeitlich in unerträglicher Weise angestiegen sind. Wie aus der Verkehrszählung der Gemeinde Eching ersichtlich ist, ist der Anteil an LKW-Fahrten vor allem in den Morgenstunden sehr hoch und führt um diese Zeit bereits zu einer starken Verlärmung für die angrenzenden Anwohner.
Auch aus Sicherheitsgründen ist der Antrag gerechtfertigt und geboten. Die beiden Ortsdurchfahrten lassen sich als Schwerpunkt der Verkehrsverlagerungen identifizieren. Die Firma AR-Recycling, bzw. ihre Zulieferer, fahren täglich mit ca. 120 LKW-Fahrten durch Eching. Die Sicherheit des Verkehrs auf den Ortsdurchfahrten von Eching und Neufahrn stellt sich wie folgt dar: Die ST 2053 hat eine sehr starke Verkehrsbelastung mit einem besonders hohen Schwerlast-LKW Anteil. Der in letzter Zeit deutlich feststellbare Zuwachs durch verlagerten LKW-Verkehr führt zu erheblichen Sicherheitsdefiziten. Viele stark frequentierte Gemeinbedarfseinrichtungen (Rathaus, Bürgerhaus, Kirche, Musikschule, soziale Einrichtungen) befinden sich in der Ortsmitte und werden durch die Ortsdurchfahrt der ST 2053 tangiert und erheblich beeinträchtigt. Für diese Einrichtungen entsteht durch die Ortsdurchfahrt ein erhöhtes Gefahrenpotential (mangelnde Aufmerksamkeit, hohe Geschwindigkeit), welches sich durch die Verkehrszunahme weiter verschlimmert hat.
Da die Ortsdurchfahrten der ST 2053 nur über eine Breite von ca. 3 m pro Fahrspur aufweisen, kommt es insbesondere im Begegnungsverkehr von LKW/ LKW zu erheblichen Problemen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ortsdurchfahrten auf die gesamte Länge überwiegend durch Wohngebiete führen, so dass sich besonders für schwächere Verkehrsteilnehmer ein wesentlich höheres Gefährdungspotential ergibt.
Dazu kommt, dass die Ortsdurchfahrt von Eching baulich in einem sehr schlechtem Zustand ist. Eine Sanierung der Fahrbahn ist in den nächsten Jahren vom Straßenbaulastträger wohl nicht vorgesehen und zu erwarten. Vor allem im Bereich von Kreuzungen ist die Fahrbahn sehr stark durch Lkw´s ausgefahren und es sind Senkungen an den Entwässerungssinkkästen aufgetreten, die dazu führen, dass es besonders bei Fahrten leerer LKW´s zu einer ungeheuren Lärmentwicklung für die Anwohner kommt.
Es wurde festgestellt, dass die Ortsdurchfahrt von Eching Richtung Süden deutlich stärker frequentiert wird als in nördlicher Richtung. Dies lässt den Schluss zu, dass Verkehre aus Neufahrn und dem großen Gewerbegebiet, die Richtung B 471 und B 13 (München Nord) unterwegs sind, statt die Autobahnen zu nutzen, Eching durchfahren, um die teilweise kürzesten und mautfreien Wegestrecken zu benutzen.
Sehr stark belastet wird die Ortsdurchfahrt Eching durch das Entsorgungsunternehmen in Garching- Hochbrück. Täglich fahren ca. 120 LKWs von und zur Firma AR–Recycling auf der Staatsstraße 2053 durch Eching, obwohl die Fahrt über die B13 und die Anschlussstelle Unterschleißheim zur A 92 ohne zusätzliche Beeinträchtigung von Anwohnern möglich wäre und ein nennenswerter Umweg nicht erkennbar ist. Zwischen unserer Bürgerinitiative, der Interessengemeinschaft „Lkw-Verkehr raus aus Eching“ und der Fa. AR-Recycling wurden bereits Gespräche geführt, um auf freiwilliger Basis einen Verzicht auf die Nutzung der Ortsdurchfahrt Eching zu erreichen. Nach Aussagen des Inhabers wird er diesen Weg nicht freiwillig mitgehen. Diese Fahrten können daher nur im Wege einer entsprechenden Anordnung dauerhaft verhindert werden, da sie weder Ziel noch Quelle im Ort Eching haben.
Beispielhaft ist dagegen die Haltung des Kiesabbau-Großbetriebes am Hollerner See, nördlich der ST 2053: Mit dem Kieswerksbetreiber besteht bereits seit 1992 ein bestens funktionierender Vertrag mit einer Strafbewehrung über die Sperrung der Ortsdurchfahrt Eching für den zu- und abfahrenden Verkehr. Jeder Lieferschein und jede Rechnung der Firma trägt den Hinweis, dass die Ortsdurchfahrt Eching gesperrt ist.
Wir sind der Überzeugung, dass es auch für AR - Recycling absolut zumutbar ist, die Ortsdurchfahrten von Eching und Neufahrn auf der St 2053 über die Autobahnen A 9, A 92 und die Bundesstraße B 13 zur Anschlussstelle Lohhof zu umfahren. Ausweichmöglichkeiten über die Autobahnen verbunden mit neuen Autobahnanschlussstellen sind zwischenzeitlich mehr als ausreichend vorhanden. Die großen Gewerbebetriebe in Eching und Neufahrn sind ohnehin verkehrstechnisch optimal und unmittelbar an die Autobahnen A 9 und A 92, sowie an die Bundesstraßen B 11 und B 13 angebunden.
Der von uns beauftragte Beschilderungsplan des Ingenieur-Büros Wagner + Partner beinhaltet eine gemeinsame Konzeption der Gemeinden Neufahrn und Eching zur Lenkung des LKW-Verkehrs. Aus diesem Beschilderungsplan ist klar ersichtlich, dass den LKW´s keine unzumutbaren Umwege auferlegt werden. Die Gemeinde Eching hat schon in der Vergangenheit mit mehreren Firmen privatrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen, die eine Ortsdurchfahrt für eigene und für Kundenfahrzeuge ausschließt. Die Vereinbarungen gelten bereits seit mehreren Jahren, sie funktionieren bisher einwandfrei. Dies bedeutet und belegt, dass es LKW-Fahrern und ihren Firmen wirtschaftlich und zeitlich zuzumuten ist, die Ortsdurchfahrten zu meiden.
Bei der Ortsdurchfahrtsstraße von Neufahrn (ST 2053) handelt es sich um eine Alleestraße mit einem geringen Querschnitt. Da in absehbarer Zeit vom Straßenbauamt München keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind, soll der Schwerlastverkehr (Durchgangsverkehr) von dieser Straße ausgeschlossen werden. Zudem fördert das Ausschließen der LKW`s die Lebensdauer der Straße. Durch das Ausschließen wird ebenfalls die Lärm- und Feinstaubbelastung für die Bürger Neufahrns verringert. Da Neufahrn durch den Flughafen München ohnehin schon mit einer starken Luftverschmutzung belastet ist, besteht durch eine Verringerung des LKW-Verkehrs die Möglichkeit, für die Bürger eine Entlastung zu schaffen.
Durch die Sperrung der Ortsdurchfahrten könnte es zu einer kostenseitigen Belastung der Speditionswirtschaft kommen, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Ob dies jedoch zu einer relevanten Überschreitung von Kostenschwellen führt, lässt sich zwar nicht abschließend abschätzen, jedoch dürften die möglichen – eher geringfügigen – Einzelpreisänderungen keine messbaren Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau haben. Auf die Ortsdurchfahrt für schwere LKWs auf der ST 2053 in beiden Gemeinden kann daher verzichtet werden. Für Lastkraftwagen mit einem Ziel innerhalb der Ortsdurchfahrt ist auch künftig die Zufahrt frei.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass in Nachbargemeinden im Landkreis München bereits seit Jahren ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet ist. Die Erfahrungen in diesen Kommunen mit dieser Beschilderung sind sehr positiv. Aktuell beantragt z.B. auch die Stadt München im Rahmen der 1. Fortschreibung des Luftreinhalte-Aktionsplanes die Ableitung des LKW-Durchgangsverkehres auf den Autobahnring.
Aus all diesen Gründen ist die Anordnung eines LKW- Durchfahrtsverbotes für Lkw über 7,5 to für die Ortsdurchfahrten der St 2053 von Eching und Neufahrn dringend geboten. Diese Maßnahme wird zu einer Rückverlagerung der Schwerverkehre auf die Autobahnen führen und so den Verkehrsfluss verbessern und das Gefahrenpotential verringern.'
(die gelben Kreise auf der Karte zeigen die Standorte für die Beschilderung des geplanten Umfahrungskonzepts) 

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