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ORTSGESCHEHEN

Rathaus muss 120 000 Euro Gewerbesteuer rückverzinsen

Gleich zum Jahresauftakt hat die Gemeindekämmerei zwei Bescheide von Finanzbehörden erhalten, nach denen Eching Zinsen für Gewerbesteuerrückerstattungen nachzahlen muss. Schon mit diesen beiden Bescheiden muss die Gemeinde ihren für derartige Fälle vorgesehenen Etatansatz für das ganze Jahr um 120 000 Euro überziehen. Kompensiert werden soll das durch die Einsparungen aufgrund der geplanten weiteren Senkung der Kreisumlage. Der Hauptausschuss des Gemeinderates billigte die zusätzlichen Ausgaben einstimmig.
Dieter Migge merkte an, dies bestätige seine Skepsis, die er bei der Verabschiedung des Etats geäußert hatte (Bericht hier). Die Rückzahlung zeige nun gleich, 'dass man keine Lücken lassen darf, da sonst bei geringsten Vorkommnissen die Gefahr besteht, dass der Haushalt aus dem Ruder läuft'. Ein derartig massiver Rückzahlungsanspruch stelle für ihn gar 'die Berechenbarkeit eines Haushalts in Frage'.
Bürgermeister Josef Riemensberger erwiderte, er sehe 'keinen Anlass zur Sorge'. Die Ansätze im Gemeindeetat seien 'seit Jahren sehr sorgfältig', betonte er, da werde nichts aus dem Ruder laufen. Die Bilanzen der vergangenen Jahre hätten auch gezeigt, dass die Verwaltungsausgaben bei den einzelnen Etatstellen 'immer unter 100 Prozent' gelegen seien. Zur Entwicklung der Gewerbesteuer habe man zudem 'noch zehn Monate vor uns'.

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