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ORTSGESCHEHEN

Wie weit darf die Versiegelung gehen?

Für eine weitere Wohnanlage auf dem bereits dicht bebauten Grundstück an der Ecke Hauptstraße/Klosterweg will das Rathaus nun den Bauleitplan ändern - und zwar mit einem neuartigen Änderungsverfahren, mit dem das Gewicht der ökologischen Bewertung des Projektes reduziert wird. Ein 'Bebauungsplan der Innenentwicklung', ein seit Anfang des Jahres neuer Verfahrensbegriff im Bayerischen Baurecht, kann auf den ansonsten notwendigen Umweltbericht verzichten und braucht entsprechend keine ökologischen Ausgleichsflächen ausweisen.
Das fragliche Grundstück sei aber schon jetzt 'stark versiegelt', monierte Jens Kühnel im Bauausschuss des Gemeinderates, so dass gerade hier die Umgehung des Umweltberichts 'ein bißchen unangemessen' sei. Bürgermeister Josef Riemensberger argumentierte jedoch, das Baurecht sei 'mittlerweile so kompliziert, dass wir jede Vereinfachung nutzen sollten'. Die ökologischen Hürden für die Bebauung neuer Flächen würden immer höher, da sei das neue Rechtsinstrument eine Kompensation. Inhaltlich begrüßte der Bürgermeister diese Gewichtung, denn anstatt neuer Bebauung freier Flächen sei es 'absolut sinnvoll, damit die Innenentwicklung zu fördern'
Kühnel konterte, es gehe 'bei uns sehr schnell voran mit der Innenentwicklung'. Gegen seine Stimme entschied der Ausschuss mit 14:1 Stimmen, das vereinfachte Änderungsverfahren für das Grundstück anzuwenden. Riemensberger nannte eine zusätzliche Bebauung dort auch ein Gebot der Fairness, da bei der seinerzeitigen Erstellung des gültigen Bauleitplanes keine Erweiterungsmöglichkeit zugesatanden worden sei, was er als 'Benachteiligung' wertete. 

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