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ORTSGESCHEHEN

Nachbarn klagen gegen Arbeiterunterkunft

Die Unterbringung von Bauarbeitern in einem Wohnhaus an der Arbeostraße ist jetzt gerichtsmassig. Die Eigentümegemeinschaft der Wohnanlage hat den Vermieter verklagt, der dort ein bisheriges Büro zu einer Massenunterkunft für bis zu 19 Leute umfunktioniert hat. Dies sei eine "einseitige Nutzungsänderung" und bedeute eine Wertminderung der Immobilie, so die Klagebegründung.
Das Amtsgericht Freising hat den Prozess bereits eröffnet und eine Besichtigung der Situation angeordnet. Am Montag, 25. Oktober, wird sich das Amtsgericht mit Klägern und Beklagten an der Arbeostraße treffen und die Raumsituation begutachten.
Das Büro mit etwa 130 Quadratmetern Fläche war seit 2001 leer gestanden. Nun ist eine Leiharbeiterfirma mit Sitz in Polen eingezogen. Die entsprechende baurechtliche Nutzungsänderung hatte der Echinger Gemeinderat in Bausch und Bogen abgelehnt. In die Wohnung mit zwei Duschen und zwei Toiletten 19 Arbeiter zu pferchen, sei "menschenunwürdig", hieß es im Rathaus unter anderem.
Der Bauantrag liegt mittlerweile im Landratsamt und wird dort wohl entgegen dem Echinger Votum genehmigt werden. Lediglich Auflagen für eine Höchstbelegungszahl sollen dem Vermieter vorgegeben werden und ein Bußgeldverfahren, weil die Arbeiter schon längst eigezogen sind, bevor die Nutzungsänderung genehmigt wurde.
Die 23 Parteien der Eigentümergemeinschaft sehen ungeachtet des baurechtlichen Verfahrens aber einen Verstoss gegen ihre Teilungserklärung. Weil Verhandlungen mitdem Vermieter bei der jüngsten Eigentümerversammlung kein Ergebnis brachten, wurde nun das Amtsgericht angerufen. Die Nachbarn beklagen nächtliche Ruhestörung. Durch den ständigen Wechsel der Bewohner sei die Situation zudem unkontrollierbar. Die Arbeiter sind nach den Recherchen der Nachbarn beim Stadionbau in Fröttmaning beschäftigt.

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