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ORTSGESCHEHEN

Hochklappen der Bürgersteige nicht vergessen!

Seit 1997 hat die Gemeinde in ihrem umfangreichen Fundus zur Reglementierung öffentlichen Lebens auch eine 'Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über die Veranstaltung von Vergnügungen'. Dieses Instrumentarium zum fachgerechten Hochklappen der Bürgersteige muss nun turnusmäßig verlängert werden, was im Hauptausschuss des Gemeinderates zum Anlass genommen wurde, das zentrale Zeitlimit zu hinterfragen.
Das Limit für die Geräuschentwicklung bei Festivitäten um 22 Uhr zu setzen, empfanden Gerhard Kremer und Sybille Schmidtchen als etwas unpassend. 'Die jungen Leute fangen doch um 22 Uhr noch gar nicht an', erläuterte Kremer, 'die sind da noch gar nicht aufgestanden.' Schmidtchen erinnerte, dass an Wochenenden auch Gaststätten deutlich längere Öffnungszeiten zugestanden würden, da müsse man auch privaten Unternehmungen längere Freiräume zugestehen.
Bürgermeister Josef Riemensberger verwies darauf, dass 22 Uhr das offizielle Limit für Nachtruhe sei und er es nicht für angebracht halte, mit einer gemeindlichen Satzung von Regelungen etwa in Hausordnungen abzuweichen. Dass es bislang mit der Satzung nie die geringsten Probleme gegeben habe, zeige, 'dass sie so schlecht nicht war'. Gegen zwei Stimmen wurde die Fortschreibung der Satzung empfohlen, diesmal gleich für 20 Jahre - um Ruhe zu haben...

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