. .

ORTSGESCHEHEN

Dritte Klage gegen Städtebauliche Verträge abgewiesen

Die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Ost als Grundlage für die Realisierung der Autobahnanschlussstelle Eching-Ost und des Zubringers ist schon länger von den Gerichten für unwirksam erklärt worden. In Folge dieses Urteils versuchen nun nach und nach einzelne Grundbesitzer, die mit der Bauleitplanung eng verbundenen städtebaulichen Veträge ebenfalls zu kippen, mit denen ihr finanzieller Beitrag zu der Baumaßnahme festgeschrieben worden war. Am Mittwoch aber wurde vom Verwaltungsgericht München bereits die dritte diesbezügliche Klage abgewiesen.
Wie in den bisherigen zwei Prozessen um zusammen vier Verträge (Bericht hier) hat das Gericht die Bindung der Verträge an die Bauleitpläne als nicht entscheidend beurteilt. Konkret war es in der mehrstündigen Verhandlung am Dienstag vor der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts um eine Erweiterung der Firma Schencker an der Freisinger Straße gegangen. Dieser Ausbau wäre ohne den Autobahnzubringer 'nicht denkbar' gewesen, betonte Bürgermeister Josef Riemensberger. Am Mittwoch stellte das Gericht den Prozessbeteiligten die Entscheidung zu, wobei nach Auskunft der Gemeinde die Klage abgewiesen worden sei.
Das Ende vergangenen Jahres ausgefochtene erste Verfahren um einen solchen städtebaulichen Vertrag für einen Möbeldiscounter an der Liebigstraße ist bereits in der ersten Instanz rechtskräftig geworden. In erster Instanz wurden auch drei Klagen von Georg Riemensperger abgewiesen.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching