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ORTSGESCHEHEN

Regierung lehnt Lkw-Sperre ab

Für eine Lkw-Sperre in den Ortsdurchfahrten von Eching und Neufahrn sieht die Bezirksregierung keine rechtliche Grundlage. In einer Stellungnahme an das Landratsamt, das die Sperre verhängen könnte, hat die Aufsichtsbehörde geurteilt, dass sich die Verkehrssituation dort 'den straßenverkehrsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten' entziehe.
Beide Gemeinden hatte zumindest eine Sperre für Lkw über 7,5 Tonnen gefordert (Berichte hier). Laut Bezirksregierung könne aber nicht verboten werden, 'trotz bestehender Autobahnen auf untergeordnete Straßen auszuweichen'. Das Recht auf den Gemeingebrauch öffentlicher Straßen umfasse 'auch die freie Entscheidung über die Wahl der Fahrtstrecke'. Das neue Gesetz zur Aussperrung von Verkehr, der Autobahnmaut umgehen will, greife ohnehin nicht. In Eching sei trotz allgeneinem Anstiegs der Verkehrsbewegungen 'der Schwerlastanteil nicht gestiegen', was gegen eine Anwendung der Maut-Regelung spreche. Auch lägen die in Eching gezählten Lkw-Bewegungen 'im landesüblichen Bereich'. Mit der Schädigung der Straßen durch die Verkehrsbelastung könne schließlich auch nicht argumentiert werden, was die Bezirksregierung mit der denkwürdigen Einschätzung unterlegt, dass die Staatsstraße im Bereich der Ortsdurchfahrte zwar 'nicht in optimalem, teilweise auch in keinem guten Zustand' sei; damit aber unterscheide sie sich 'nicht signifikant von Staatsstraßen insgesamt'.
Ausdrücklich wird zugestanden, dass es 'in jeder Hinsicht unbefriedigend' sei, wenn ein Großteil des Verkehrs aus einer festen Route bestehe, nämlich den Hackschnitzeltransporten von Hochbrück nach Anglberg, und diese Route 'auch anwohnerfreundlicher abgewickelt werden könnte'. Eigentlich müsse dafür jedoch 'die Straßenwahl nachrangig sein', so die Bezirksregierung, da hier der eindeutig 'verkehrstechnisch bessere Transportweg auf der Schiene' läge.

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