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ORTSGESCHEHEN

Zweitwohnsitzsteuer in der Gemeinde?

Echinger ist nicht gleich Echinger - zumindest für die Steuerbeamten finden sich hier feine Abstufungen. Relevant für das Steueraufkommen einer Kommune ist hier nur, wer seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Das Echinger Rathaus hat nun aber seine Einwohnermeldelisten durchforstet und dabei herausgefunden, dass acht Prozent der Echinger Bevölkerung Eching nur als Nebenwohnsitz führt.
Damit erhält die Gemeinde für diese acht Prozent ihrer Bevölkerung keinerlei Steuerzuweisungen und -anteile nach den gesetzlichen Verteilungsschlüsseln. In Bayern ist es aber nun möglich, auch diese Bürger, die der Gemeinde bislang nicht finanziell zugute kommen, an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Das neue Instrument hierzu ist eine Zweitwohnsitzsteuer.
Unverzüglich nach Rechtskraft des neuen Gesetzes hat die Gemeindeverwaltung in einem Rundschreiben alle 'Nebenwohnsitzler' auf die neue Rechtslage aufmerksam gemacht und angekündigt, dass Eching 'nicht umhin kommen wird, über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer konkret nachzudenken'.
Die Adressaten werden daher aufgefordert, ihren Status zu überprüfen und eventuellen Verlagerungen des Lebensschwerpunkts durch eine Hauptsitzanmeldung in Eching Rechnung zu tragen. Wenn eine genügende Anzahl der bisherigen Nebenwohnsitze zu Hauptwohnsitzen umgemeldet wird, könnte die neue Steuer entfallen.

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