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ORTSGESCHEHEN

Magnetbahngesellschaft im Clinch mit der Gemeinde

Darf die Gemeinde den Transrapid auf eine von ihr gewünschte Trasse festlegen? Zwischen dem Echinger Rathaus und Magnetbahnvorbereitungsgesellschaft (BMG) ist ein heftiger Disput entbrannt, der nun im Änderungsverfahren des Echinger Flächennutzungsplanes ausgefochten wird. Im internen Gespräch hat die BMG das Echinger Vorgehen als 'unfreundlichen Akt' bezeichnet.
Eching will mit der kommunalen Bauleitplanung eine Trasse für ein 'spurgeführtes öffentliches Verkehrsmittel' festlegen; das könnte die von den Anliegerkommunen forcierte Verlegung der Fernbahn an die Autobahn sein - aber das könnte auch den Transpaid meinen, so er denn realisiert wird. Kern der Echinger Planung ist es, den Transrapid durch das Autobahnkreuz Neufahrn zu führen. Die Pläne der BMG sehen stattdessen einen weiten Schwenk nach Norden um das Autobahnbauwerk herum vor.
Dass die Magnetbahn als übergeordnete Einrichtung an eine derartige gemeindliche Flächenplanung nicht gebunden wäre, ist unstrittig. Dass freilich ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan in der notwendigen öffentlich-rechtlichen Würdigung der Transrapid-Pläne gravierendes Gewicht hätte, ist ebenso klar. Entsprechend habe die Gemeinde mit ihrer Planung 'schon irgendwo einen Nerv getroffen', konstatierte Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU). Die BMG läuft Sturm gegen den Leitplan und spricht ihm in einem mehrseitigen Protest jegliche Legitimation ab.
Eching beruft sich aber auf die grundgesetzlich fixierte 'Befugnis, voraussehbare Entwicklungen längerfristig zu steuern und insbesondere für das eigene Gebiet die Bodennutzung festzulegen', wie es in der Erwiderung des Gemeinderates heißt. Die Vorgabe, den Transrapid durch das Autobahnkreuz zu führen und nicht in riesigem Bogen nördlich daran vorbei, solle 'eine Bündelung der Verkehrswege erreichen und eine weitere Zerschneidung der Landschaft vermeiden'.
Für die BMG will die Gemeinde dagegen nur 'die Planung der Magnetschnellbahn konterkarieren'. Ein Bauleitplan auf dieser Grundlage wäre nach ihrer Ansicht 'unheilbar nichtig und nicht genehmigungsfähig'. Eching pocht dagegen auf das kommunale 'Recht, die eigenen Vorstellungen eines gesamträumlichen Entwicklungskonzeptes darzustellen', die Gemeinde sei 'nicht lediglich Befehlsempfänger der Fachplanung'. Der Gemeinderat hat diese Erwiderung einstimmig gebilligt.

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