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ORTSGESCHEHEN

Stellplätze weiterhin notwendig

Auch im Rahmen der neuen bayerischen Bauordnung will die Gemeinde an ihrer Stellplatzanforderung für Bauvorhaben festhalten. Das neue Gesetzeswerk fordert pro Wohneinheit pauschal nur mehr einen Stellplatz. Einstimmig entschied der Bauausschuss des Gemeinderates, eine gemeindliche Satzung zu erlassen, um weiterhin je nach Wohnungsgröße bis zu zwei Stellplätze fordern zu können.
Der Ausschuss hielt schon diese Forderungen für nicht ausreichend. Wenn die übergreifende Ordnung die Forderungen zurücknehme, sei es aber nicht opportun, sie in Eching auch noch zu erhöhen, hieß es. Eching fordert einen Parkplatz bei Wohnungen unter 30 Quadratmetern, 1,5 Stellplätze bei Wohnungen bis 100 Quadratmetrern und darüber dann zwei Stellplätze.

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