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ORTSGESCHEHEN

Reglement am Friedhof gelockert

Überarbeitet hat das Echinger Rathaus seine Vorschriften für die Friedhöfe im Ort. Unter anderem wird am Südfriedhof der Bereich ausgeweitet, in dem Gräber ohne spezielle Gestaltungsvorschriften angelegt werden können. Bislang waren reglementierte und freigegebene Bereiche in etwa gleich verteilt gewesen, doch gehe der Trend immer mehr zur Abkehr von Gestaltungsvorgaben, hieß es aus dem Rathaus.
Im Friedhof an der Danziger Straße werden für weite Bereiche Grabeinfassungen erlaubt, die bisher nicht zulässig waren. Und erhöht wird auch die Genehmigungsgebühr für die Aufstellung und Änderung von Grabdenkmälern. Statt 40 Euro werden hier künftig 50 Euro in Rechnung gestellt. Im Hauptausschuss des Gemeinderats wurde ausgiebig dargestellt, welch großen Verwaltungsaufwand eine derartige Genehmigung beinhalte, so dass die Erhöhung einmütig akzeptiert wurde.
Neu wird schließlich auch im Südfriedhof ein anonymes Urnengräberfeld angelegt. Lediglich im Rathaus soll sieben Jahr lang der Name des dort Beigesetzten erfasst bleiben.

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