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ORTSGESCHEHEN

0,25 Quadratmeter sind ein Härtefall

Ein ganz ausgefuchster Fall hat die nagelneue Stellplatzsatzung der Gemeinde gleich auf den Prüfstand gestellt. An der Rosengasse in Dietersheim ist der Anbau an eine Einliegerwohnung vorgesehen. Damit erhöht sich die Wohnfläche und damit rutscht die Wohnung in der Stellplatzsatzung eine Anforderungsstufe höher; statt wie bisher einen, müßte der Eigentümer nun 1,5 Stellplätze aufweisen, in der Realität aufgerundet also zwei.
Das Gemeindebauamt attestierte freilich, dass dieser zusätzliche Platz 'nur sehr aufwändig denkbar' sei, es müßte dazu der komplette Hauseingang umgestaltet werden. Der Bauausschuss des Gemeinderates wollte einerseits die ohnehin enge Parksituation in der Gasse nicht verschärfen – andererseits ist der Fall auch rechnerisch grenzwertig.
Denn die bestehende Wohnung weist 29,75 Quadratmeter auf, und die Schwelle in der Satzung liegt bei 30 Quadratmeter. Hätte die Wohnung folglich nur 0,25 Quadratmeter mehr, hätte ihr Anbau in der Satzung keinen zusätzlichen Bedarf ausgelöst – und die alte Situation war als Bestandsschutz garantiert. Da zog der Ausschuss einstimmig lieber erstmals den Paragrafen 6 der neue Satzung, die Härtfallregelung, und erließ dem Bauherrn den halben Stellplatz.

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