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ORTSGESCHEHEN

Drah di ned um...

Recht konsterniert blickten die Mitglieder der SPD, als bei der Mitgliederversammlung ein Kommissar der Kriminalpolizei die Versammlung auflösen wollte. Jens Kühnel war eben zum neuen Vorsitzenden gewählt worden und schickte sich an, eine kurze Ansprache zu halten, als mitten in seine Rede hinein ein Polizeikommissar platzte. Hatte sich dieser Kommissar zunächst noch unter falschem Namen als neues Par-teimitglied begrüßen lassen, so wollte er nun die Versammlung auflösen. In scharfem Ton verlangte der Kripomann die persönlichen Daten des Versammlungsleiters. 
Das stellte sich zunehmend als schwieriges Unterfangen heraus. Wer war denn nun der Versammlungsleiter, nach welchem der Kommissar verlangte? War es Jens Kühnel oder vielleicht doch Anette Martin, die als SPD-Vorsitzende die Einladungen verschickt hatte? Auch bei der Benennung von Saalordnern musste Kühnel passen, Ordner hatte er keine eingeteilt. Dies brachte ihm eine scharfe Belehrung bezüglich der Regelungen des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes ein. Der Versammlungsleiter habe nach Artikel 4, Absatz 2, des neuen Gesetzes 'für Ordnung zu sorgen, muss ständig anwesend und für die zuständige Behörde erreichbar sein', klärte der Polizist auf.
Als dann der Kommissar auch noch Logenplätze für seine Helfer einforderte, war der Übergriff der Ordnungsmacht aufgelöst: mit einem kleinen Sketch hatten die Genossen zur Sensibilisierung für die Auswirkungen des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes aufrufen wollen.

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