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ORTSGESCHEHEN

Freier Karosserieschaum für freie Bürger!

Der ob mannigfaltiger Schikanen von seiner Obrigkeit geknechtete Echinger Bürgersmann hat ein neues Freiheitsrecht erstritten. Fürderhin soll es ihm gestattet sein, seinen liebsten und getreuesten Lebensgefährten, das Auto, am Sonntage nicht mehr nur zu herzen, zu bewundern und vielleicht über verpfropfte Wege zu geleiten – sondern es auch in öffentlicher Arena zu hegen und zu pflegen. Das Rathaus will die Öffnung von Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen erlauben.
Der Hauptausschuss des Gemeinderats hat eine entsprechende Rechtsverordnung empfohlen. Mannigfaltige Bedenken haben die Räte dabei freilich zu Protokoll gegeben. Dieter Migge lehnte die Öffnung ab, da damit über die jetzt bewertbaren Fälle in den bestehenden Tankstellen grundsätzlich weitere Möglichkeiten geschaffen würden. Der Sonntag sei 'schon was Besonderes', wandte Kerstin Rehm ein, 'in einer Zeit des Werteverfalls ist es wichtig, sich zu besinnen'. Wenn immer weitere 'Tore geöffnet' würden, seien 'bald alle Tage gleich', warnte sie. Anette Martin verwahrte sich ebenfalls dagegen, die Sonntagsruhe 'grundsätzlich zum Abschuss freizugeben', da in diesem Sonderfall aber Tankstellen ohnehin geöffnet hätten und die Waschanlage kein weiteres Personal bedinge, könne man es zugestehen. 'Automaten dürfen ja am Sonntag arbeiten', sagte Simon Wankner. Und Hans Hanrieder erinnerte, dass 'deswegen ja niemand am Sonntag das Auto waschen muss'.
Die Rechtsverordnung gestattet die Öffnung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 17 Uhr, ausgenommen die 'hohen' kirchlichen Feiertage wie Weihnachten und Ostern und den 1. Mai.

(Hierzu ist ein Lesermail eingegangen.)

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